Hallo in die Runde,
am 05.10.2025 greifen ja die gesetzlichen Änderungen im Zahlungsverkehr. Bzgl. SEPA haben meine Chefs nun Bedenken, da wir beim SEPA-Verfahren ja die Mandantennamen unserer Debitoren greifen lassen.
Trefft ihr aufgrund der Änderungen irgendwelche Vorkehrungen bei euch im Programm? Wie handhabt ihr das? Der Name ist ja vielleicht manchmal nicht der Firmenname, auf den das Konto eventuell läuft.
Eine Firma heißt z. B. Traumleuchten GmbH und der Kontoinhaber heißt z. B. Karl-Otto Jung - ist sowas immer bekannt?
Oder denke ich jetzt zu kompliziert und die Bank winkt das so oder so durch, weil der Bank beide bekannt sind?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Lt. Bank dreht es sich wohl doch nur um Überweisungen.........
Das Thema wurde auch schon ausgiebig diskutiert in Verification of Payee. 😉
DANKE DIR!!