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Geschenk (bis 35 EUR) an Geschäftspartner zum Geburtstag (Aufmerksamkeit)

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letzte Antwort am 05.10.2017 11:39:04 von brooke
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topi
Beginner
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage. Hat jemand einen Buchungsvorschlag für folgendes Beispiel aus der DATEV Dokument Nr.5203871 unter 3. Buchstabe M?

Allerdings habe ich lediglich 30EUR Brutto (also ganz klar unter der 35EUR-Grenze) für das Geschenk an meinen Geschäftspartner zum Geburtstag aufgewendet.

Irgendwie gibt es bei der DATEV für diesen Fall keinen Buchungsvorschlag bzw. ich konnte keinen Finden.

Aufmerksamkeit für Geschäftspartner.jpg

Einfach das Konto #4630 ansprechen, klingt irgendwie auch nicht ganz richtig?

Kontenerläuterung #4630.jpg

Man hat sich ja nicht gegen die Anwendung der Pauschalierung des §37b EStG entschieden, sondern §37b EStG findet hier erst gar keine Anwendung.

Ich hoffe ich konnte mein Problem erklären und hoffe auf Rückmeldung.

Vielen lieben Dank

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Herr Mopzu,

was spricht gegen das Konto 4630? Es handelt sich um abzugsfähige Geschenke ohne Anwendung des § 37b EStG. Und darauf kommt es m.E. nur an.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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topi
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Haben Sie Erfahrung damit, ob diese Vorgehensweise von der Finanzverwaltung anerkannt wird?

Ich habe nur deswegen ein Störgefühl, weil in der Literatur ja auch oft vertreten wird, dass die "Aufmerksamkeiten für ein persönliches Ereignis" sich nur auf Arbeitnehmer beziehen und damit für Geschäftspartner keine Anwendung findet.

Vielleicht wird aus diesem Grund ein ganz anderes Konto angesprochen, in diesen Fällen und ich bin mit dem Konto #4630 auf dem Holzweg?

Daher meine Frage.

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brooke
Aufsteiger
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Hallo,

die Finanzverwaltung hat, fast unbemerkt, den Begriff der „steuerfreien Aufmerksamkeit“ aus dem Lohnsteuerrecht auf Dritte, also Kunden und Geschäftspartner, ausgeweitet. Sachgeschenke anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit, Geburt, Konfirmation oder Kommunion eines Kindes, Richtfest, Umzug, Krankheit eines Ehegatten etc.) bleiben danach mit einem Wert von bis zu Brutto 60,00 € (einschließlich Umsatzsteuer) steuerfrei. Die Aufwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. Eine Pauschalsteuer für den Schenker gem. § 37b EStG fällt in diesem Fall nicht an. Wird dagegen der Betrag in Höhe von 60,00 € überschritten, ist die Anwendung der Pauschalbesteuerung gem. § 37b EStG möglich.

Bei uns wird das auch auf Konto 4630 gebucht. Seitens der Finanzamtes hatten wir bisher keine Schwierigkeiten.

Herzliche Grüße

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letzte Antwort am 05.10.2017 11:39:04 von brooke
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