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Gerichtlicher Vergleich bei Anlagevermögen

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letzte Antwort am 15.02.2023 09:11:17 von Spaekhugger
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Spaekhugger
Beginner
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Liebe Community,

 

vielleicht kann mir hier jemand Rat geben, wie ich folgenden Sachverhalt verbuchen muss.

 

Eckdaten:

Bilanz

Vorsteuerabzugsberechtigt

Skr03

 

 

Im August 2021 wurde von meinem Mandanten eine Maschine gekauft. Diese war fehlerhaft und wurde im Januar 2022 ausgetauscht. Da auch diese Maschine nicht richtig funktionierte, wollte man die Maschine komplett zurückgeben. Der Verkäufer weigerte sich und es kam zum Prozess. In dieser Zeit (ab April 2022) wurde die Maschine zwischengelagert. Der Prozess endete mit einem gerichtlichen Vergleich.

 

Aug 2021Kauf der Maschine zu 10.990,- € netto (Vorsteuer wurde geltend gemacht; Maschine wurde aktiviert)
Bis April 2022Afa berücksichtigt
Im Nov 2022Gerichtlicher Vergleich: Der Verkäufer muss die Maschine zurücknehmen und dem Mandanten 10.000,- € erstatten

 

 

Wie verbuche ich jetzt diese Zahlung von 10.000,- €? Mache ich einen Anlagenabgang im April mit Buchgewinn (Der Restbuchwert ist geringer als die Zahlung)? Oder muss ich die gesamte Afa rückgängig machen? Ist die Zahlung USt-pflichtig (immerhin wurde ja VSt gezogen)?

 

Vielen Dank!

 

 

 

renek
Meister
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Sie buchen die Maschine mit Buchwert gegen Abgang AV mit BV (Buchverlust) oder BG (Buchgewinn) mit Netto aus (vermutlich BG).

 

Die 10.000 Euro sind sonstige Erträge, eventuell "Kostenerstattung, Rückvergütung frühere Jahre". Natürlich ohne USt.

 

VSt-Korrektur muss m.E. nicht erfolgen.

 

Keine Korrektur der AfA, da Maschine in Nutzung war.

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Spaekhugger
Beginner
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Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!

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letzte Antwort am 15.02.2023 09:11:17 von Spaekhugger
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