Liebe Community,
vielleicht kann mir hier jemand Rat geben, wie ich folgenden Sachverhalt verbuchen muss.
Eckdaten:
Bilanz
Vorsteuerabzugsberechtigt
Skr03
Im August 2021 wurde von meinem Mandanten eine Maschine gekauft. Diese war fehlerhaft und wurde im Januar 2022 ausgetauscht. Da auch diese Maschine nicht richtig funktionierte, wollte man die Maschine komplett zurückgeben. Der Verkäufer weigerte sich und es kam zum Prozess. In dieser Zeit (ab April 2022) wurde die Maschine zwischengelagert. Der Prozess endete mit einem gerichtlichen Vergleich.
Aug 2021 | Kauf der Maschine zu 10.990,- € netto (Vorsteuer wurde geltend gemacht; Maschine wurde aktiviert) |
Bis April 2022 | Afa berücksichtigt |
Im Nov 2022 | Gerichtlicher Vergleich: Der Verkäufer muss die Maschine zurücknehmen und dem Mandanten 10.000,- € erstatten |
Wie verbuche ich jetzt diese Zahlung von 10.000,- €? Mache ich einen Anlagenabgang im April mit Buchgewinn (Der Restbuchwert ist geringer als die Zahlung)? Oder muss ich die gesamte Afa rückgängig machen? Ist die Zahlung USt-pflichtig (immerhin wurde ja VSt gezogen)?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie buchen die Maschine mit Buchwert gegen Abgang AV mit BV (Buchverlust) oder BG (Buchgewinn) mit Netto aus (vermutlich BG).
Die 10.000 Euro sind sonstige Erträge, eventuell "Kostenerstattung, Rückvergütung frühere Jahre". Natürlich ohne USt.
VSt-Korrektur muss m.E. nicht erfolgen.
Keine Korrektur der AfA, da Maschine in Nutzung war.
Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!