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GbR - Kapitalrücklage

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letzte Antwort am 15.09.2021 16:08:26 von isabel
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isabel
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

im Zusammenhang einer GbR-Gründung wurde im Gesellschaftsvertrag der Vermietungs-GbR folgende Kontengliederung gewählt:

 

Kapitalkonto 1                                                         Kto. 0871-0873

Verlustvortragskonto                                               Kto. 9821-9823

kapitalrücklagekonto                                               Kto. 0841-0843

Privatkonto (als Darlehenskonto im Soll verzinst)   Kto. 1801-1803

 

Die GbR besteht aus 3 Gesellschaftern und somit ist eine Kontenaufteilung vorzunehmen.

 

Die oben benannten Konten würde ich benutzen. Oder gibt es im Datev eine leichtere Alternative? Eine Programmvariante?

 

Kann mir jemand weiterhelfen?

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @isabel,

 

leider weiß ich nicht mit welchem Kontenrahmen Sie buchen🤔. Eine Übersicht über die Kapitalkonten finden Sie im folgenden Dokument: Kapitalkontenentwicklung: Zuordnung zu Gesellschafter (Dok.-Nr. 1080582).

 

Die von Ihnen genannten Konten haben vermutlich alle eine Endnummer pro Gesellschafter. Bitte berücksichtigen Sie, dass die "Endnummern-Logik" seit einigen Wirtschaftsjahren nicht mehr möglich ist. Bei "Zuordnung zu Gesellschaftern" werden alle Buchungen auf einem Konto mit der Endnummer 0 gebucht. Beim Erfassen des Buchungssatzes können Sie den jeweiligen Gesellschafter erfassen. In den Auswertungen wird das dann auch getrennt dargestellt. Weitere Informationen:  Kapitalkontenentwicklung: Zuordnung zu Gesellschafter (Dok.-Nr. 1080582)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

isabel
Aufsteiger
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Hallo,

 

vielen Dank! Es handelt sich um SKR03. Und ja, ich habe mit einzelnen Endnummern pro Gesellschafter gearbeitet, da ich Datev bisher nur im Lohn mit LODAS arbeite. Welche Programm würde ich denn nutzen? Datev Rechnungswesen?

 

 

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alex7763
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jep, rewe ist da ideal.

 

Gesellschafterzuordnung genau anschauen, und hierbei die Stammdaten sehr! sauber pflegen.

Gibt sonst irre Verrenkungen im Abschluss/GuE/Kapitalkontenentwicklung.

 

 

Kleine kurzfristige Zwischenlösungen fallen einem da massiv auf die Füße.

 

viel Erfolg

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

ja, Sie können die Rechnungswesen-Programme dafür nutzen.

 

Streng genommen👆 bieten wir aktuell jedoch keine programmtechnische Unterstützung in Rechnungswesen für die Einkunftsart Vermietung & Verpachtung an. Dennoch buchen einige Anwender in Rechnungswesen und befüllen mithilfe der EÜR die Anlage V. Ist möglich, eine Programmverbindung oder eine perfekt passende Auswertung für die Vermietungseinkünfte gibt es jedoch nicht 🙂. Das einzige was es gibt ist eine individuelle Zuordnungstabelle.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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alex7763
Fortgeschrittener
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stimmt,  z.b. baut man sich spezielle aufwandskonten, ggf. kostenstellen...um dann die Werte relativ schmerzfrei in die Anlage V zu packen.

 

da gibts in der community schon ne menge infos zu finden....

 

danke an die entsprechenden Kollegen/innen....

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 11
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Sie scheinen sich schon damit näher zu beschäftigen. 

 

Die Gesellschafter bestehen bis aus einer Stiftung, einer natürlichen Person und einer GmbH. Deshalb frage ich nach einer idealen Programmlösung.

 

Sie sagen es gibt ausreichend Kommentare zu diesem Thema...was ist das Stichwort? Vermietung und Verpachtung?

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ww3
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Nachricht 8 von 11
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In Ihrem ersten Post schreiben Sie von GbR-Gründung.

 

In Ihrem letzten Post nennen Sie eine Stiftung, eine GmbH und eine natürliche Person als Gesellschafter.

 

Sind Sie sicher, dass es sich hierbei um eine GbR handeln soll?

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alex7763
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SKR97 Erfahrungen - DATEV-Community - 227373

 

Hab ein paar kleine V&V über Rewe, auch gut, wenn man USt hat.

Kostenstellen bislang nicht. 

 

Die einzelnen Summen-Werte dann in eine individuelle Tabelle des Steuerprogramms übertragen und mittels Exportplatzhalter an die richtige Stelle.

Gibt da auch andere Wege.. siehe Link oben.

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isabel
Aufsteiger
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Ja richtig. Für eine GbR bedarf es mindestens eine natürliche Person. Das haben wir....die anderen Gesellschafter könne auch andere Rechtsformen haben.

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isabel
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 11
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Dankeschön 🙂

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letzte Antwort am 15.09.2021 16:08:26 von isabel
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