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Fragen zu Sicherungen von Datenbeständen

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letzte Antwort am 28.08.2017 07:39:05 von
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michael
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Sicherung von Buchhaltungsdatenbeständen.

Wenn man den Datenbestand eines Mandanten im Rechenzentrum sichert, ist diese Version dann immer wieder dort abrufbar oder wird die Sicherung überschrieben, wenn man beispielsweise ein Wirtschaftsjahr weitergebucht hat und den neuen Datenbestand sichern möchte. Mit anderen Worten: Ist jede Sicherung, die man gemacht hat, einzeln wieder aufrufbar?

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Moin,

bei Fibu Daten gilt allgemein (also nicht nur auf DATEV bezogen) das Prinzip "Alles oder Nichts". Bei DATEV können noch die Wirtschaftsjahre einzeln aus dem RZ abgerufen werden. Eine Versionierung würde m. E. den GoB widersprechen.

Sollten in einem WJ einzelne nicht festgeschriebene Erfassungskreise im Datenbestand vor Ort versehentlich gelöscht werden kann das WJ vollständig aus dem RZ zurückgeholt werden. Wird der Bestand im RZ durch den Bestand vor Ort überschrieben dann ist der gelöschte Vorlauf auch im RZ weg.

Bei der Rücksicherung eines WJ aus dem RZ muss auf noch nicht gesendete Erfassungskreise geachtet werden, nach dem Einspielen sind diese natürlich nicht mehr vorhanden.

Gerade bei den Fibu Daten spielt die Integration von Anlag noch eine Rolle, hier sind sämtliche Abhängigkeiten vor dem Einspielen zu beachten.

DATEV hat auch eine Datensicherung, damit lassen sich manche versehentlichen Komplettlöschungen unter bestimmten Voraussetzungen wiederherstellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Versionierung von Fibu Daten nicht darstellbar ist.

Gruß

KP

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letzte Antwort am 28.08.2017 07:39:05 von
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