Hallo,
es geht um eine GmbH (skr03) mit einem StAP im JA. Das Mandat ist neu, d.h. den vorherigen JA hat ein anderer Stb erstellt.
Da steht nun in der Vorjahres-Bilanz ein StAP von 2.530.- EUR
sowie ein Gewinnvortrag von 65.800.- EUR
Problem: Es ist "Einheitsbilanz" hinterlegt und der StAP wurde nicht gebucht, sondern direkt mit dem Gewinnvortrag saldiert. Die Bilanz, die diesen StAP ausweist, hat irgendwer selbst in Word geschrieben und das verwirrt mich total.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Muss man den StAP noch irgendwie buchen, wenn der im Vorjahr auftaucht?
Die BP, die den verursacht hat, ist abgeschlossen.
Muss das auf Steuerbilanz geändert werden oder kann das bei Einheitsbilanz bleiben?
Vielen Dank schon mal für Tipps und Hinweise,
ich seh nämlich gerade gar nicht mehr durch. 🙄
In der HB dürfte es StAP ja nicht geben (umgekehrte Maßgeblichkeit seit BilMoG nicht mehr vorhanden). Somit haben Sie dahingehend momentan eine korrekte HB in Kanzlei Rewe.
Ich würde im Vorjahr (eigentlich schon fertig) die SB einrichten und anpassen (Steuerbilanz-Buchungsvorlauf -> Änderungen vornehmen). Sie ändern ja nicht die (festgestellte und im Bundesanzeiger hinterlegte) Handelsbilanz, sondern "nur" die Steuerbilanz.
Ich hatte so einen Fall auch schon, und das hat gut funktioniert. Ggfls. kommt nach dem Versand der eBilanz eine Rückfrage zum Bilanzzusammenhang, weil es beim Eigenkapital einmalig einen "Bruch" durch die Anpassung gibt, aber das ist ja erklärbar und wird nur richtig gestellt.