Ich habe einen Mandanten, der dabei ist einen zweiten Standort zu eröffnen. Dieser zweite Standort ist aber keine Zweigniederlassung.
Ich spiele mit dem Gedanken, ob ich für den zweiten Standort eine separate Mandantennummer für den Lohn und die Buchhaltung anlege. Der zweite Standort wird auch ein separates Bankkonto bekommen.
Macht es Sinn und kann ich später alles konsolidieren (BWA, Jahresabschluss etc.), da es nur einen Steuernummer gibt? Der Mandant ist von der Umsatzsteuer befreit.