Hallo zusammen,
wir werden in Zukunft häufiger das Problem bekommen, das Valutarechnungen mit gesonderten Zahlungsbedingung verbucht werden müssen.
Fälligkeitsdatum im Belegfeld2 eintragen ist bekannt, aber wie kann ich gleichzeitig die Zahlungsbedingung für diese Rechnung ändern.
Die Zahlungsbedingungen sind angelegt.
Vielen Dank im Voraus und eine schöne Woche
Schorschi
Hallo Herr Brackebusch,
alternativ zur Eingabe einer Nettofälligkeit im Belegfeld 2 (TTMMJJ) können Sie im Belegfeld 2 die Nummer einer Zahlungsbedingung erfassen. Die Fälligkeit (der einzelnen Rechnung) wird dann anhand dieser Zahlungsbedingung ermittelt. Diese Eingabe überlagert eventuelle Zahlungsbedingungen der Personenkonto- oder Mandantenstammdaten.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
das ist mir schon klar, nur habe ich mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
StammZb für den Lieferanten bei normaler Rechnung z.B. = 21 Tage 3 % Sk.
Bei Valutarechnungen z.B = 8 Tage 3 % Sk.
Da beide Eingaben im Belegfeld2 gemacht werden, war die Frage kann ich das gleichzeitig steuern. Also z.B. ZZ<Trennzeichen>TTMMJJ im Belegfeld2 oder auch anders.
Gruß
Hallo Herr Brackebusch,
eine Kombination im Belegfeld 2 ist nicht möglich. Die Eingabe der Nettofälligkeit TTMMJJ gilt vor eventuellen Zahlungsbedingungen. Bei dieser Eingabe sind auch keine Skontofristen möglich.
So wie ich Sie verstanden habe, ist in den Lieferantenstammdaten die Standard-Zahlungsbedingung (hier: 21 Tage 3% Sk.) hinterlegt, soll nun bei einer einzelnen Rechnung die Zahlungsbedingung "8 Tage 3% Skonto" verwendet werden, müsste die Nummer der Zahlungsbedingung ins Belegfeld 2.
Habe ich Sie richtig verstanden?
Viele Grüße
Christian Wiegoß
Hallo Herr Wiegoß,
noch sind wir nicht auf einer Linie.
Ich hoffe Sie haben noch eine Idee für diesen, zugegebener Maßen, seltenen Fall.
Gruß
Hallo Schorschi,
Herr Wielgoß hat die gängigen Thematiken bereits beschrieben.
Wir möchten Ihnen bei Ihrer individuellen Fragestellung gerne behilflich sein.
Um Ihren speziellen Sachverhalt zu analysieren, wenden Sie sich bitte telefonisch unter +49 911 319 38600 (Kanzlei) / +49 911 319 38606 (Unternehmen) oder per Servicekontakt an den Programmservice Rechnungswesen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG