Hallo Zusammen,
bei uns liegt der folgende Sachverhalt vor. Mandant nutzt unterjährig ein ERP-System (Jeeves) um die Buchhaltung zu erstellen. Am Monatsende erhalten wir die relevanten Zahlen für die Umsatzsteuervoranmeldung und diese werden in 3-5 Buchungssätzen per Saldo in Rewe eingebucht und die Voranmeldung wird an das Finanzamt übermittelt.
Zum Jahresende werden die monatlichen Stapel per Generalumkehr (da festgeschrieben) storniert und die Jahresverkehrszahlen werden für die Abschlusserstellung (inklusive Steuererklärungen) eingebucht. Für die Erstellung der Steuererklärungen werden nun noch die Abschlussbuchungen erstellt (HR und StR).
Nun sollen die Jahre 2021 bis 2023 geprüft werden. Um den Datenexport aus Jeeves (laufende Buchhaltung) kümmert sich der Mandant, aber ist es möglich die reinen Abschlussbuchungen aus Kanzlei-Rewe für den GdPDU-Export zu selektieren? Nach meinem Kenntnisstand nicht.
Die Buchhaltung kann auch nicht auf einen neuen Mandanten kopiert werden um die "überflüssigen" Stapel zu löschen. Ist ja alles festgeschrieben. Zumal ich auch nicht weiß ob die Prüfer mit einem zusätzlichen Export überhaupt etwas anfangen können.
Hat jemand einen Denkanstoß für mich oder eventuell auch bereits vor dem Problem gestanden?