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Ex-/Import aus Nicht-Datev-Programmen ohne Festschreibekennzeichen

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letzte Antwort am 26.01.2017 21:54:04 von alexanderonline
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paulinchen
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Das Fremdprogramm, in dem unsere Ausgangsrechnungen erstellt werden, wird vom Hersteller beim Export definitiv nicht um das Festschreibekennzeichen ergänzt. Wir haben im Debitorenbereich zahlreiche Importe. Diese möchten wir nicht sofort festschreiben sondern in wenigen Vorläufen zusammenfassen. Bisher haben wir die Importe über Stapelerfassen verbucht. Ist das ab 2017 auch noch möglich?

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Hier bieten sich zwei Möglichkeiten an:

1. Sie lassen sich ein Sonderrecht für die Aufhebung des Festschreibungskennzeichen einrichten (s. DATEV-Info) oder

2. wenn möglich, Sie fügen manuell eine Spalte mit dem Festschreibungskennzeichen (=> 0) ein. Das wäre möglich, wenn es sich um das neue DATEV-Exportformat handelt.

Beim Postversand-Format ist das nicht möglich, hier wäre Option 1 zu nutzen.

Gruß A. Martens

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Hallo Frau Sulger,

vermutlich verstehe ich Sie falsch, denn diese Lösung wäre glatt zu einfach, aber:

Hilft es Ihnen vllt. weiter, bei der Stapelverarbeitung den Haken bei Stapel bei der Verarbeitung zusammenfassen zu setzen, um die Stapel in wenigen Vorläufen zusammenzufassen:

Stapel_bei_der_Verarbeitung_zusammenfassen.JPG

Viel Erfolg.

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paulinchen
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Bisher habe ich die Importe (Postversanddaten) unter Stapelverarbeitung, Importieren, Verarbeiten, neuen Buchungsstapel anlegen und gleichzeitig bei Erweitert Häckchen für Stapelerfassen gesetzt. Anschließend verbuche ich diesen Stapelerfassungsvorlauf in einen bestehenden Vorlauf . Geht das 2017 noch?

105793_pastedImage_1.png

Wenn ich die Importe 2017 sofort festschreibe, wie viele Vorläufe pro Monat kann man denn überhaupt anlegen (sorry für die Frage, wir sind ein selbstbuchendes Unternehmen)?

Wenn wir uns in 2017 für die Lösung über die Nuko entscheiden, was ist mit 2018?

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0815
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Ak, ok. Ich war auf Buchungsstapel im Datev-Format (.csv) aus, Sie arbeiten mit dem Postversandformat. (Es gibt 3 gängige Formate: DATEV, Postversand, ASCII.) Der Import von Buchungsstapeln im Datev-Format ins Rechnungswesen funktioniert aber ähnlich wie bei den Postversanddaten: Bestand > Importieren > Stapelverarbeitung > ⦿ DATEV-Format > Importieren.

Die grundlegenden Informationen der Datev zur Thematik Postversandformat finden Sie in der Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1080697 . Dort steht u.a.:

Das Postversandformat wird nicht mehr angepasst und zum 01.01.2018 eingestellt. Ab dem Jahreswechsel

2017/2018 ist ein Import von Postversanddaten in DATEV-Programme nicht mehr möglich. [...] Wir empfehlen Ihnen, diese Schnittstelle nicht mehr zu verwenden und stattdessen auf das DATEV-Format

umzustellen.

[...]

Sie mit dem Hersteller des entsprechenden Programms. Eventuell bietet das Programm schon heute andere

Möglichkeiten für den Datenaustausch, z. B. im DATEV-Format. Der Hersteller findet Informationen zur

Einrichtung einer DATEV-Format-Schnittstelle unter www.datev.de/datev-format.

[...]

Wenn Sie Buchungsstapel mit Nicht-DATEV-Programmen austauschen, empfehlen wir Ihnen, den Hersteller

dieser Programme auf das von den GoBD geforderte Festschreibekennzeichen anzusprechen.

Dokument_1080697 Seite 5 von 6

Damit die DATEV-Schnittstellen in Nicht-DATEV-Programmen angepasst werden können, steht seit Oktober

2015 eine neue Version des Schnittstellenleitfadens zum DATEV-Format und eine erweiterte

Formatbeschreibung für das ASCII-Format bereit:

§ DATEV-Format: www.datev.de/datevformat

§ ASCII-Format: www.datev.de/schnittstellen-rechnungswesen oder Dok.-Nr. 1036228

Ergänzend zitiere ich mal aus unserem Rundschreiben:

Derzeit benutzen Sie das DATEV-Postversandformat (ED-, EV-Dateien), um Buchungsstapel an unsere Kanzlei zu übermitteln. Dies wird in Zukunft nicht mehr oder nur noch begrenzt möglich sein. DATEV hat sich dazu entschieden, das Postversandformat einzustellen. Als Grund gibt DATEV die neuen Anforderungen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und zum Datenzugriff (GoBD) an.

Folgende Informationen lassen sich aktuell bei der DATEV einsehen:

Das Postversandformat wird nicht mehr angepasst und zum 01.01.2018 eingestellt. Ab dem Jahreswechsel 2017/2018 ist ein Import von Postversanddaten in DATEV-Programme nicht mehr möglich. Primanoten können noch bis zum Jahreswechsel 2016/2017 im Postversandformat exportiert werden.

Wir empfehlen Ihnen, diese Schnittstelle nicht mehr zu verwenden und stattdessen auf das DATEV-Format umzustellen.

  Es wird empfohlen, bis zum 01.01.2017 auf ein neueres Format umzustellen. Optimal wäre die Verwendung des DATEV-Formats und nur in Ausnahmefällen des ACSII-Formats. Bitte überprüfen Sie, ob das Format vom Hersteller Ihres Programmes unterstützt wird. Wir gehen davon aus, dass die meisten Programmhersteller bereits mit dieser Neuerung konfrontiert wurden und ihre Software dementsprechend angepasst haben oder dies zeitnah machen werden.

Quelle u.a.: https://www.datev-magazin.de/wp-content/uploads/2015/10/DATEV-news_11_2015.pdf

Vorläufe können Sie meines Wissens beliebig viele anlegen - zumindest bin ich noch an keine Grenze gestoßen, bei vielleicht mal maximal 20 Vorläufen pro Monat. Mir ist nur bekannt, dass ein Vorlauf maximal 99.999 Buchungssätze enthalten darf.

Mit der Nuko bin ich nicht so bewandert (kein Admin) - zur Nuko finden Sie hier etwas:  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071073 . Dort konnte ich auf die Schnelle nix finden, dass die Nuko-Lösung in Zukunft nicht mehr funktionieren würde (ist ja auch erst eingeführt worden). Beachten Sie aber bitte den dortigen Hinweis:

Nicht-Festschreiben muss bei Betriebsprüfung begründet werden 

Jede Aufhebung eines Festschreibekennzeichens und jede Übermittlung ohne Festschreibung werden im Aktivitätenprotokoll des DATEV pro-Rechnungswesen-Programms dokumentiert und müssen bei einer Betriebsprüfung begründet werden.

Allgemein kann auch immer die Suche in der Datev-LexInform-Info-Datenbank hilfreich sein: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/start .

____________________________________________________________

Ok, ganz schön viel zu lesen ...

Einen Hinweis sicherheitshalber noch: Inwieweit Ihre Lösung dann GoBD-konform (https://www.datev.de/web/de/top-themen/unternehmer/weitere-themen/gesetzesaenderungen/gobd/) ist, habe ich hier nicht berücksichtigt. Und falls ich hier etwas falsch geschrieben habe, darf mich die Gemeinschaft gern korrigieren.

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anwender
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Einfacher Test:

Der Vorlauf muß nur eine fehlerhafte Buchung enthalten (EU- Konto ohne ID- Nummer oder gesperrtes Konto)...
-> Kein Festschreiben beim Import....

alexanderonline
Aufsteiger
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Hallo Frau Sulger,

das sog. Postversand-Format ist - wie der Name schon sagt - wirklich sehr alt. Stammt aus einer Zeit als noch per Disketten ...  der VW Käfer der Importformate!

Das ist natürlich schade, denn es hat ja alles immer funktioniert, gell?

Diese Postversand Daten werden seit 2017 sofort festgeschrieben und ab 2018 nicht mal mehr importiert.

Sie können pro Monat 9999 Vorläufe haben, das sollte reichen ohne Zusammenfassen.

Aber 2018 ? Da brauchen Sie dann wirklich was anderes, z.B. ein Tool das aus Postversand das neue CSV macht - kein großes Problem also 🙂

Bloß bitte nicht bis Mitte Dezember 2017 aufschieben !!

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letzte Antwort am 26.01.2017 21:54:04 von alexanderonline
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