Hallo an alle, 🙂
ich wollte gern diese Erleichterung nutzen, musste aber feststellen, dass dann der OP gegenüber dem Kreditor schon in 2016 entsteht. Ist ja aber gar nicht richtig. Die Rechnung wurde erst in 2017 gestellt. Warum erfolgt hier keine Abgrenzung gegen 1700?
Habe ich hier doch was falsch gebucht/verstanden? Wie handhabt ihr das?
Viele Grüße
Carla
Guten Tag an alle,
warum kann hier nicht wahlweise für Abgrenzungen über den Jahreswechsel das Konto z.B. Sonstige Rückstellung (SKR04 Konto 3070) bzw. ein selbst angelegtes Unterkonto für ausstehende Rechnungen ausgewählt werden?
Freundliche Grüße
Hallo,
mit der Erfassung eines Leistungsdatums können Ein- und Ausgangrechnungen sowohl in der Rechnungsperiode als auch in der Leistungsperiode erfasst werden. Die Aufwands- bzw. Ertragsbuchung kann dann in einen Stapel der Leistungsperiode verschoben werden. Für die Vorsteuer wird, falls notwendig eine Abgrenzungsbuchung über das Konto Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar erstellt und in der Folgeperiode automatisch wieder aufgelöst.
Für weitere Sachverhalte ist die Erfassung des Leistungsdatums derzeit nicht vorgesehen. Wünsche für weitere Porgrammfunktionen können Sie uns gerne per Servicekontakt pro zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Jordan
DATEV eG
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)