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Erhaltenen Spenden

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letzte Antwort am 06.04.2023 14:37:15 von lukasklein
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EN
Beginner
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Nachricht 1 von 4
4923 Mal angesehen

Hallo,

 

wir sind eine Schule gGmbH und Verwenden den SKR 04 Kontenrahmen. Auf welches Konto verbuche ich Sach- bzw. Geldspenden die wir erhalten.

Wie wäre der Buchungssatz für eine Sachspende (z.B. Buch als Sachspende erhalten). 

 

auf welches Aufwandskonto müsste ich dann die Ausgabe buchen?

Wir kaufen von dem Geld z.B. neue Tabletts für die Schüler.

 

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

 

Im Netz habe ich leider über erhaltenen Spenden nichts gefunden. Sondern nur wenn man selbst spendet.

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
4879 Mal angesehen

Hallo @EN ,

 

wir können Ihre Frage aus steuerrechtlichen Gründen nicht beantworten.

 

Wenden Sie sich bitte dazu an Ihren Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
sokru
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
4855 Mal angesehen

Ohne die entsprechende Branchenlösung von DATEV wird die richtige Erfassung von Spenden schwierig. Es kann ja nur ein Erlöskonto gebucht, dass nicht automatisch die Umsatzsteuer abführt.

 

Wenn also eine gemeinnützige Schule im normalen Kontenrahmen SKR 04 gebucht werden soll, können Sie die Konten nur unmittelbar mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
0 Kudos
lukasklein
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
4820 Mal angesehen

Hallo @EN ,

 

sie sollten unbedingt mit Ihrem Berater eine Lösung finden. Allerdings halte ich den SKR04 bei gemeinnützigen Körperschaften für schlicht nicht zielführend. Sie benötigen im besten Fall den SKR42 als Nachfolger des bisherigen Branchenpakets SKR42. Sprechen Sie diesbezüglich Ihren Berater an.

 

Sich den SKR04 auf die der Gemeinnützigkeit zugrundeliegenden Sphären aufzuteilen, erscheint mir eine Qual, die nicht sein muss. Diese Aufteilung ist übrigens auch aus steuerlicher Sicht sehr wichtig. Während die Spenden dem Ideellen Bereich zuzurechnen sind, wären die Kosten für Ihren Satzungszweck grundsätzlich dem Zweckbetrieb zuzurechnen. 

 

Ich kann Ihnen die Seite Vereinsknowhow von Herrn Pfeffer dazu ans Herz legen. Dort können Sie auch ein Kontierungs-ABC erwerben. Zum Einstieg ist das ganz hilfreich.

 

Bitte nehmen Sie jedoch unbedingt Ihren Berater mit und einigen sich auf eine Branchenlösung.

 

VG 

3
letzte Antwort am 06.04.2023 14:37:15 von lukasklein
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