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Elterngeld: Berechnung des Einkommens ab Geburt

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letzte Antwort am 26.06.2018 19:16:09 von sue
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RAHagena
Meister
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Selbständige, die Elterngeld beziehen, müssen eine monatliche 4/3 Rechnung abgeben, beginnend mit dem Geburtstag des Kindes. Wenn das am 15.10. geboren wird, also vom 15.10.-14.11., 15.11.-14.12 usw.

Ich habe jetzt entsprechende Vorläufe angelegt, um für die Zeiträume Zahlen zu bekommen. Geht das einfacher?

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 2
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Guten Abend,

wenn der Elternteil tatsächlich nicht arbeitet und in der Zeit nichts verdient, bietet es sich an, vorher zum 1.1. auf Bilanzierung um zu stellen. Dann können Sie zum 14.10. alles gegen Forderungen und Verbindlichkeiten (gewinnerhöhend) einbuchen und das Elterngeld wird mangels Gewinn ab 15.10. nicht gekürzt. Im vergleichbaren Fall reichte der Elterngeldstelle eine Bescheinigung, dass kein Gewinn im Zeitraum von 15.10.-15.12. erzielt wurde.

Viele Grüße

P.S. warum kennt die Rechtschreibprüfung eigentlich nicht unsere Fachbegriffe???

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letzte Antwort am 26.06.2018 19:16:09 von sue
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