Hallo
ich versuche die Kontenfunktionen meiner Anzahlungs- und Umsatzkonten für unsere EU-Auslandsumsätze einzurichten.
Der Sachverhalt:
- wir verkaufen Tickets für Events im EU-Ausland (in diesem Bsp. Österreich) an B2C-Kunden im jeweiligen EU-Ausland, - die Ticketverkäufe werden im ersten Schritt als erhaltene Anzahlung gebucht
- sobald das Event des Tickets stattfindet wird die Anzahlung in den Umsatz verbucht
- beim Verkauf die Tickets bereits steuerpflichtig und müssen unter dem Kz. 45 in der UStVA ausgewiesen werden
- durch die Verbuchung des Tickets aus dem Anzahlungskonto in das Umsatzkonto entsteht keine weitere Umsatzsteuer
Nun habe ich versucht, ein individuelles Konto "3250 01 | Anzahlungen 20% AT" einzurichten mit folgenden Funktionen:
Zusatzfunktion: Nur Mehrwertsteuer zulässig
Hauptfunktionstyp: AM - Automatische Mehrwertsteuer
Hauptfunktion: 64 Nicht stb. sonst. Leistungen EU
EU-Land: Österreich
Steuersatz: 751 - AT: Normal-Satz - 20.00%
Soweit so gut. Wenn ich nun 120€ brutto an Konto 3250 01 buche, wird der Betrag aufgeteilt in 100€ (netto) Anzahlung und die restlichen 20€ gehen auf das Konto "3818 00 | USt im anderen EU-Land s.Leistung/Werkl.". Weiterhin sehe ich in der UStVA für diesen Monat in Zeile 51 "Nicht steuerbare Umsätze Kz. 45" den Nettobetrag von 100€. Das ist so weit exakt, was ich erwarten würde.
Jetzt habe ich ein individuelles Umsatzkonto "4000 01 | Umsatz 20% AT" eingerichtet. Die Funktionen sind exakt die gleichen wie die des Anzahlungskontos, sprich:
Zusatzfunktion: Nur Mehrwertsteuer zulässig
Hauptfunktionstyp: AM - Automatische Mehrwertsteuer
Hauptfunktion: 64 Nicht stb. sonst. Leistungen EU
EU-Land: Österreich
Steuersatz: 751 - AT: Normal-Satz - 20.00%
Was ich jetzt erwarten würde, ist, dass die Nettoanzahlung ausgebucht wird, der gleiche Betrag erhöht den Umsatz, und die Umsatzsteuer steht sowohl im Haben als auch im Soll und ändert sich nicht.
Ich bekomm jedoch folgende Fehlermeldung:
#REW00293
Die EU-Funktion des eingegebenen Kontos ist nicht verträglich mit der EU-Funktion des eingegebenen Gegenkontos.
Bitte korrigieren Sie die Eingabe!
An welcher Stelle habe ich hier den Denkfehler? Warum ist ein Anzahlungs- und Umsatzkonto nicht kompatibel, wenn die Funktionen dieselben sind? Wie bekomme ich alternativ die Nettoumsätze/Nettoanzahlungen meiner EU-Ausländer in Kz. 45 der UStVA?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie erfolgt denn die Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen?
Für mich klingt es der Beschreibung nach so als würde direkt 3250 an 4000 gebucht werden? Wenn ja, dann ist dort der Fehler.
Falls eine Opos-Buchhaltung vorhanden ist, dann sollte der Gesamtumsatz debitorisch gegen die 4000 erfasst werden und dann die erhaltenen Anzahlungen gegen den Debitor auflösen. Ohne Opos würde ich das ganze über ein Verrechnungskonto (z Bsp. 1461 neu anlegen) ziehen. Dann sollte auch der Umsatzausweis wie erwartet funktionieren.
Beste Grüße!
Anika Strauß
Wir buchen die Umsätze als Summe basierend auf einem Vorsystem, es gibt also keine Debitoren.
Sie liegen also richtig, dass ich Anzahlung an Umsatz buche. Bei den 19% Umsätzen/Anzahlungen klappt das übrigens ganz problemlos - sprich Konto 3272 an 4400 im SKR04.
Den Umweg über ein Verrechnungskonto würde natürlich funktionieren. Danke für den Hinweis!
Beste Grüße!