Hallo,
ich erstelle die Fibu für einen Bilanzierer mit Ist-Versteuerung.
Ich habe hier von einem Lieferanten immer wieder mal eine sehr späte Rechnungsstellung (Eingangsrechnung) seiner Lieferungen.
Eingangsrechnung Warenlieferung mit Lieferzeitraum von z.B. Oktober bis Dezember 2023 und
Rechnungsstellung/-datum im Juni 2024.
Bei uns wurde die Warenlieferung schon verarbeitet/weiterverkauft an unseren Kunden z.B. im Dezember 2023 (Ausgangsrechnung).
Normalerweise sagt man ja, dass alles was ein WJ betrifft, dem WJ zugeordnet werden muss.
Müsste dann die Warenlieferung (Eingangsrechnung) die erst in 2024 abgerechnet wird, als Betriebsausgabe im WJ 2023 gebucht werden?
Und wie erfolgen dann die Buchungen, wenn dies der Fall sein sollte?
Umgekehrt buche ich einen Wareneinkauf (Eingangsrechnung) in 2023, welche erst in 2024 verwertet oder weiterverkauft wird, auf Waren, somit nicht gewinnauswirkend.
Vielen Dank imVoraus!
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Frage wäre: Ist die Bilanz 2023 bereits aufgestellt?
Theoretisch gehört es in 2023 gebucht: Wareneingang an Verbindlichkeit aus Lieferung/Leistungen.
Vorsteuerabzug ist aber erst möglich, wenn die Rechnung vorliegt und die Lieferung erfolgt ist oder die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde. In diesem Fall also erst in 2024, sodass in 2023 auf Vorsteuer Folgejahr abziehbar gebucht werden müsste. Wenn die Ware erst im Folgejahr verkauft wird, erfolgt eine gewinnwirksame Korrektur in 2023 durch die Anpassung des Warenbestands im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Es wird ja sicherlich eine Inventur erstellt und die entsprechende Bestandsveränderung eingebucht.
Ist-/Sollversteuerer ist USt, Bilanzierung ist EStG und HGB.
Rechnung gehört mit dem Bruttobetrag in das alte Jahr, VSt in Folgejahr abziehbar (SKR04 wäre das 1434). Die VSt dürfen Sie dann bei Erhalt im neuen Jahr umbuchen auf abziehbare VSt.
Hallo,
ja, die Bilanz 2023 war zum Rechnungszeitpunkt schon erstellt.
Weswegen mir ja die Frage aufgekommen ist.
Muss ich hier dann den Warenaufwand auf Periodenfremden Aufwand buchen?
Aber wie buche ich dann so eine Rechnung ein, wie in meinem aufgeführten Beispiel, wenn die Bilanz noch nicht erstellt wäre?
LG
So kenne ich es bei den normalen Vorgängen, wie Telekom-Rechnungen usw.
Nur der Sachverhalt wie im Beispiel ist zeitlich eher ungewöhnlich, deswegen die Frage.
LG
Meine Antwort bezog sich doch darauf, dass die Bilanz 2023 noch nicht fertig war 😉
Ich würde auch dem Lieferanten auf die Füße treten, dass er zeitnah die Rechnungen erstellt und zusendet. Ihr könnt doch nicht Ware verkaufen, die euch vielleicht noch gar nicht gehört, weil ein Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung vereinabrt wurde.
@Gelöschter Nutzer schrieb:So kenne ich es bei den normalen Vorgängen, wie Telekom-Rechnungen usw.
Nur der Sachverhalt wie im Beispiel ist zeitlich eher ungewöhnlich, deswegen die Frage.
Eigentlich muss man sich ja nicht gleich abmelden, aber naja.
Der Vollständigkeit halber:
Es ist egal ob eine Warenlieferung oder Dienstleistung, jede LEISTUNG wird exakt dem WJ zugeordnet, in dem die wirtschaftliche Zuordnung erfolgen muss, solange dies möglich ist. Dabei spielt es keine Rolle ob man selbst der Empfänger oder Erbringer der Leistung ist.
Hat man etwas vergessen und es ist unerheblicher Größe, dann darf man das im nächstmöglichen WJ nachholen. Ist es jedoch von Bedeutung, muss der JA wieder geöffnet werden und eine neu Bilanzaufstellung erfolgen.
Zudem ist eine separate Betrachtung der Ertragssteuer und Umsatzsteuer vorzunehmen. zu diesem Zweck gibt es die entsprechenden Abgrenzungskonten.