Hallo,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Mandanten-Bilanz und GuV händisch nach DATEV übertragen.
Vorgehen:
1. GuV: JVZ mittelt Saldovortragskonto bebuchen.
2. Bilanz: Veränderung der Bilanzpositionen ermitteln und gegen das bereits bebuchte Saldovortragskonto buchen.
Ergebnis:
Dann müsste alles aufgehen oder übersehe ich etwas im Vorgehen ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Für die Transparenz mache ich es immer so, dass ich die EB-Werte und dann die JVZ Soll/Haben vortrage. Bei den Erfolgskonten buche ich nur die Bestandssalden.
Bei DATEV gibt es auch eine Möglichkeit die SuSa per ASCII-Import vorzunehmen.
Gruß Achilleus
Hallo @dusteuer,
wenn Sie die EB-Werte korrekt und mit einem Saldo von 0 Euro vorgetragen haben, dann muss bei Ihrer Vorgehensweise auch das Vortragskonto #9090 einen Saldo von 0 Euro haben.
Beste Grüße
Stefan
Warum werden JVZ per Saldovortrag vorgetragen (und nicht nur die Salden?)
Hallo dusteuer,
seit wann gibt es Saldenvorträge für die Gewinn- und Verlustrechnung?
Grüße
H. Heitschmidt
Das Saldovortragskonto dient lediglich als Hilfskonto, um die GuV-Bewegungen zu erfassen, also entspricht in genau diesem Fall der Name des Kontos nicht dem Zweck.
Und warum machen Sie das nicht einfach richtig? Statt Saldovortragskonto 9000 das richtige Konto 9090 Summenvortragskonto?