Hallo zusammen,
unser Mandant ist ein Einzelunternehmen, das zum 15.07.2023 in eine neu gegründete GmbH zu Buchwerten eingebracht werden soll.
Eine neue GmbH wurde auch als neuer Mandant angelegt.
Nun soll aber eine steuerlich rückwirkende Einbringung zum 01.01.2023 erfolgen, aber: es sind noch Buchungen bis zum 15.07.2023 in Kanzlei Rewe erfasst.
1. Wie können wir dann die Schlussbilanz zum 01.01.2023 erstellen? Kanzlei Rewe lässt das natürlich nicht zu, da das WJ 01.01.2023 bis 31.12.2023 nicht mehr änderbar ist.
2. Wie bekomme ich im Anschluss die Daten zum 15.07.2023 in die neue GmbH?
Kategorie von @Katharina_Schoenweiss ergänzt
Hallo @kmartinez80,
@kmartinez80 schrieb:1. Wie können wir dann die Schlussbilanz zum 01.01.2023 erstellen? Kanzlei Rewe lässt das natürlich nicht zu, da das WJ 01.01.2023 bis 31.12.2023 nicht mehr änderbar ist.
Sind die Buchungsstapel für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis 15.07.2023 festgeschrieben, dann kann ein Wirtschaftsjahres-Ende zum 01.01.2023 nur über einen Bestandsaufbau gesetzt werden.
@kmartinez80 schrieb:2. Wie bekomme ich im Anschluss die Daten zum 15.07.2023 in die neue GmbH?
Die Buchungsstapel können aus dem bisherigen Mandantenbestand exportiert und in den neuen Bestand importiert werden.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument Dok.-Nr.: 1071691 - Wirtschaftsjahresende ändern: Überblick.
Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG