Wie verbucht man den Eigenverbrauch des KfZ bei einer Einbringung mit Rückwirkung?
Grundsätzlich müsste es sich ja um eine VGA handeln. Buche ich also den Eigenverbrach jetzt quasi gar nicht ein und erkläre den Betrag als VGA? Was passiert aber mit der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch?