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EB-Werte

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letzte Antwort am 06.02.2020 09:17:40 von Gelöschter Nutzer
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norwegianwood
Einsteiger
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Es geht um die EB-Werte Warenbestand und Rückstellungen

beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von Bilanz zur Gewinnermittlung

 

Ich bin der Meinung, die müssen nicht übernommen werden, sondern nur bei dieser Überleitungsrechnung berücksichtigt werden.
Mein Chef meint, ich soll den Jahresabschluss erst als Bilanz machen, dann in den Stammdaten umstellen auf Gewinnermittlung und noch diverse Korrekturbuchungen machen, aber das kommt mir sehr umständlich vor, weil man dann den Abschluss genaugenommen 2x macht.

Hab das so verstanden, dass man das in den Stammdaten auf Gewinnermittlung umstellt bevor man den Abschluss erstellt, dann die Abschlussbuchungen macht und für die Überleitungsrechnung die Daten aus der Bilanz des Vorjahres entnimmt, aber die EB-Werte für Warenbestand, Rückstellungen usw. eben nicht übernimmt.

 

Wie macht ihr das denn, wenn ihr so einen Wechsel habt?

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Gelöschter Nutzer
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Ganz unabhängig davon, ob es ein Wechsel von Bilanz zur Einnahmenüberschussrechnung oder von Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz ist, wird der Übergangsgewinn außerbilanziell ermittelt. Das heißt gebucht wird für die Korrektur von zum Beispiel doppelt berechneten Ausgaben gar nichts. Entscheidend ist in deinem Fall die Schlussbilanz vom letzten Jahr oder bei Wechsel zur Bilanz die Eröffnungsbilanz vom aktuellen Jahr. Denn anhand diesen Werten kann man relativ einfach erkennen welche Sachverhalte außerbilanziell zu korrigieren sind. Dafür bietet Datev auch ein Excel Tool als Hilfsmittel an.

Ein Beispiel noch: Im Vorjahr wurde eine Rückstellung für Jahresabschlusskosten gebucht. Das muss in dem Übergangsgewinn hinzugerechnet werden, da die Zahlung in der aktuellen EÜR auch gemäß Abflussprinzip als Ausgabe gebucht wird.

einmalnoch
Experte
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Erst einmal den Zeitpunkt der Umstellung bestimmen, alle weiteren Fragen werden damit beantwortet. Zur Technik hat mein Vorposter alles gesagt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
norwegianwood
Einsteiger
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bzgl. Korrekturbuchungen:

wenn du im Jahr des Wechsels (der sich erst zum Jahresende ergab, weil da erst das FA geschrieben hat) eine Zahlung auf "Rückstellungen" gebucht hast, dann lässt du das einfach so stehen und buchst das nicht um oder wenn was auf 1736 steht?

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Gelöschter Nutzer
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Alle Buchungen die nicht dem Zufluss-/Abflussprinzip entsprechen, korrigiere ich dann.

Beispiel: Zahlung des Jahresabschlusses wurde über Rückstellung Jahresabschluss gebucht.

Storno

Und stattdessen auf das Konto 4957/6827 Abschluss- und Prüfungskosten buchen.

In der Zeile 78 der EÜR erfolgt dann die Hinzurechnung der doppelt als Betriebsausgabe berücksichtigten Jahresabschlusskosten.

Unbenannt.JPG

Dementsprechend korrigiere ich auch Buchungen auf dem Konto Verbindl. Steuern und Abgaben.

 

Nur nebenbei: Die Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre ist nur bei einem Wechsel von EÜR zur Bilanz möglich.

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letzte Antwort am 06.02.2020 09:17:40 von Gelöschter Nutzer
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