abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

E-Bilanz, Fehlermeldung bei Gewinnverwendung

2
letzte Antwort am 05.03.2019 11:15:05 von xmarylou
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
xmarylou
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
2759 Mal angesehen

Hallo,

die Gewinnverwendung meiner GmbH wurde - wie in den Vorjahren - gebucht (2869 / 860).

Bei der Erstellung der E-Bilanz bekomme ich nun die Fehlermeldung #EBI00491: Ergänzung E-Bilanz: die Position "Gewinn-/Verlustvortrag" darf nicht werthaltig sein, da im Assistentenschritt Berichtsinformationen der Haken bei "Bilanz enthält Ausweis Bilanzgewinn/-Verlust" gesetzt wurde. Buchen Sie den Gewinn-/Verlustvortrag von "vor Verwendung" auf "nach Verwendung" um. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Informations-Dokument 1036523. Weist die Bilanz keinen Bilanzgewinn/-Verlust aus, entfernen Sie in den Berichtsinformationen den Haken und in den Berichtsbestandteilen die "Ergebnisverwendung".

Irgendwie steh ich jetzt total auf dem Schlauch - was ist denn falsch??

Besten Dank schon mal!

bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
2415 Mal angesehen

Hallo Frau Arndt,

sie haben sowohl handelsrechtlich wie auch steuerrechtlich den Gewinnvortrag auf 2869 verbucht ? Da ich alles auf SKR 04 verbuche habe ich die SKR 03 Konten nicht parat. Die E-Bilanz Taxonomie kennt den Gewinnvortrag in der GuV nicht bzw. nur wenn der Gewinn via Ausschüttung tatsächlich verwendet wurde.

Den handelsrechtlichen Beschluss den Gewinn in der firma zu belassen kennt das Finanzamt nicht.

Sie können folgendes tun, den Gewinnvortrag nur steuerrechtlich auf Gewinnvortrag 0860 buchen und den Haken Bilanz enthält Bilanzgewinn herausnehmen. Dann sollte die EBilanz funktionieren.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
xmarylou
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
2415 Mal angesehen

Dankeschön, die gebuchte, aber quasi nicht erfolgte Gewinnverwendung war tatsächlich mein Fehler!

0 Kudos
2
letzte Antwort am 05.03.2019 11:15:05 von xmarylou
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage