Eine allgemeine Frage, über die ich noch nichts gelesen habe.
Kann statt der 1% Regelung beim E-Bike auch ein Fahrtenbuch geführt werden?
Sonniges Wochenende wünscht
Martin Heim
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es geht ja nur um die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer (0,5 % vom Brutto Hersteller UVP zwischen 2019 und 31.12.2021) Der geldwerte Vorteil ist nur auf der Lohnabrechnung aufzuführen weil es die Entgeltbescheinigungsverordnung so will.
Zum Fahrtenbuch selbst habe ich auch nichts gelesen, bin aber auch der Meinung das der Aufwand wg. 5 Euro Umsatzsteuer überzogen wäre.
Mir sind auch Unternehmer bekannt die das Fahrzeug zwischen Whg und Betriebsstätte und für betriebliche Fahrten (Großstadt) nutzen.
Allerdings hat das Bike keinen KM-Zähler. Oder doch?
Noch ergänzend:
https://secure4.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5204243/D520424300103
3. Ansatz der Kosten für Privatfahrten
Auf eine entsprechende Anfrage im Deutschen Bundestag hat das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass Arbeitgeberund/oder Arbeitnehmer an den monatlichen 1 %-Durchschnittswert bei einem verkehrsrechtlichen Fahrrad (= Pedelec) nicht gebunden sind und damit ein Bewertungswahlrecht haben (Bundestags-Drucksache 17/11787, Seite 39). Somit wäre es bei einer Gehaltsumwandlung möglich, die (anteiligen) tatsächlich angefallenen Kosten für die Privatfahrten als geldwerten Vorteil anzusetzen, wobei das Verhältnis private Nutzung/dienstliche Nutzung anhand eines „Fahrtenbuchs“ zu ermitteln ist. Außerdem müsste es demnach möglich sein, den geldwerten Vorteil mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten (= monatlicher Mietpreis für ein Pedelec; § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Bei dieser Bewertungsmethode wäre dann auch die Anwendung der steuer- und sozialversicherungsfreien 44-Euro-Freigrenze je Kalendermonat für Sachbezüge zu prüfen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Die E Bikes haben einen "Tacho" installiert auf der die ganzen Anzeigen für Akku und Fahrmodi enthalten sind. Sicher ist da auch ein Kilometerzähler drin. Wenn ich mich recht erinnere sind die Tacho verschraubt und können nicht ohne weiteres abgebaut werden. Ob der Akku noch funktioiniert wenn ich den Tacho abmontiere wäre die nächste Frage.
Ein Tacho/Kilomterzähler kann bei eBike nicht vorausgesetzt werden, da insbesondere stylischere eBike nicht als solche erkennbar sind (vanMoof, coboy, sushi usw.) und damit auch keine Anzeigen haben.
Bei den verbreiteten Bosch-Modellen ist der Tacho auswechsel bar und erfaßt damit auch nicht alle Kilometer, ein belastbares Fahrtenbuch halte ich allein vor diesem Hintergrund (unabhängig von den normalen Fahrtenbuchproblemen) für nicht realisierbar.