Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage und zwar stellen wir bei uns sämtliche EÜRs auf OPOS und Bruttolohnverbuchung um.
Die Hilfedokumente in der Wissensplattform bezüglich der Buchung bei EÜR mit OPOS lese ich auch fleißig, allerdings habe ich eine Buchung, die sich mir nicht erschließt.
- Lohnsteuer bei der Bruttlohnverbuchung in Verbindung mit §11 verstehe ich -> 1756/1704. Im Folgejahr bucht man es andersherum und bucht dann noch die Zahlung gegen 1741.
- Sonstiger einmaliger Aufwand verstehe ich auch-> 4900/1692 (statt an OPOS buchen) und bei Bezahlung gegen 1692 statt gegen OPOS)
- Aber nun habe ich die Buchfühungsrechnung, die auch nach §11 ins alte Jahr muss und normalerweise auf ein OPOS -Konto gebucht wird. Das Beispiel finde ich auf der Wissensplattform nicht. Lediglich ein Beispiel mit Zinsen, aber die werden ja in der Regel auch nicht gegen OPOS gebucht.
Bucht man es trotzdem genauso?
Also 4955/1704 und im Folgejahr bei der Bezahlung gegen 1704?
Ihr habe ich irgendwie gerade einen Denkfehler....
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Sg Lumia
Guten Morgen,
das einfachste ist, alle wiederkehrenden Positionen (Lohn, USt, LSt) spätestens mit der Erstellung der EÜR gesammelt auf ein Konto zu buchen. Aus meiner Erfahrung erleichtert das auch die Übersicht, weil nicht so viele Verb.konten nach § 11 angesprochen werden.
Gleiches würde ich auch mit der Rechnung für die Buchhaltung machen. Ob Du diese erst als Kreditor erfasst und dann auf 1704 umbuchst, ist Geschmackssache. Das möchte einer so haben, um den Kreditor ordentlich zu haben und der andere bucht es, wie von Dir gefragt, direkt.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Das mit dem einem Konto ist natürlich nicht schlecht, dann wirkt es tatsächlich übersichtlicher. Ich muss es bei uns in der Kanzlei besprechen, wie wir verfahren wollen, da es immer besser ist, wenn alle es einheitlich machen.
SG