Hallo Herr Frauenknecht,
vielen Dank für den Hinweis. Die Funktion kannte ich noch gar nicht! Da eröffnen sich ja wieder ganz neue Möglichkeiten.
Viele Grüße,
Birthe Fitschen
Hallo Herr Lutz,
gemäß der Buchungsregel Vorsteuer für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Dokument 0906050) werden über die SKR04-Konten 1480/1481 (SKR 03 1580/1581) direkte Anpassungen der Vorsteuer (Vorsteuerkonto an Vorsteuerkonto) vorgenommen. Eine Betriebsausgabe wird hier zu Beginn des Geschäftsvorfalls nicht gebucht. Der Ausweis erfolgt somit über den Posten Vorsteuer.
Im Gegensatz dazu wird das SKR03-Konto 1548 immer in Verbindung mit einer Betriebsausgabe gebucht. Deshalb haben wir uns dazu entschieden analog dem Verbindlichkeitskonto aus L.u.L. (z. B. Konto 1600) zu verfahren.
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
Hallo Herr Frauenknecht,
die Buchung der Vorsteuer über die Konten 1580/1581 direkt gegen die Vorsteuerkonten ist mir bekannt und wird von uns auch genau so gehandhabt.
Ich hatte dies nur als Beispiel genannt, weil Sie die Zuordnung des Kontos 1548 zur Position "Aufwendungen für Praxisbedarf" damit begründet haben, dass ansonsten die Position "Vorsteuer" in der Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht mit der Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Erklärung übereinstimmt.
Dies passiert aber durch die Buchung auf den Konten 1580/1581 ebenfalls, so dass die Begründung also nicht wirklich stichhaltig ist.
Wenn ich nun also eine Betriebsausgabe habe, die Anfang des Folgejahres berechnet und
bezahlt wird, buche ich demnach nach Ihrer Lösung wie folgt:
Im alten Jahr:
119,00 mit Steuerschlüssel auf entsprechendes Kostenkonto
19,00: 1548/1576
Folge:
100,00 Betriebsausgabe je nach bebuchtem Konto
19,00 Aufwendungen für Praxisbedarf
0,00 gezahlte Vorsteuer
Im Folgejahr:
bei Zahlung Umbuchung: 1576/1548
Folge:
-19,00 Aufwendungen für Praxisbedarf
19,00 gezahlte Vorsteuer
Dies ist zwar saldiert korrekt, nicht aber in der Zuordnung zu den Positionen. Die Vorsteuer ist im alten Jahr als Betriebsausgabe unter der Position "gezahlte Vorsteuer" anzusetzen. Im Folgejahr sind keine Beträge mehr in der Einnahme-Überschuss-Rechnung zu berücksichtigen. Nur die Vorsteuer ist noch als abzugsfähig in der Umsatzsteuer-Erklärung zu berücksichtigen.
Dies kann man -relativ einfach- erreichen, wenn man das Konto 1548 der Position "gezahlte Vorsteuer" zuordnet. Dann habe ich nämlich die korrekten Ergebnisse.
Im alten Jahr:
100,00 Betriebsausgabe je nach bebuchtem Konto
19,00 gezahlte Vorsteuer
im Folgejahr passiert in der Einnahme-Überschuss-Rechnung nichts, da die bebuchten Konten 1548 und 1576 beide unter "gezahlte Vorsteuer" ausgewiesen werden und dort somit per Saldo 0,00 ergeben.
Einen sinnvollen Grund, warum dies nicht so gemacht wird, kann ich nach wie vor nicht erkennen.
Der Vergleich mit dem Verbindlichkeitskonto 1600 hinkt, da auf dem Konto 1548 ja gar keine Verbindlichkeit ausgewiesen ist, sondern es sich (wie bei den Konten 1580/1581) um ein Gegenkonto zur korrekten Zuordnung der Vorsteuer handelt.
Viele Grüße
Uwe Lutz