Einer unserer Mandanten hat Amazon entdeckt, um sich die Schaufensterwerbung bei dutzenden von Lieferanten aus der EU zusammen zu suchen.
Die AMAZON- Rechnungen sind doch seit Ewigkeiten genormt.
Ich bitte DATEV darum, bei de Naturanlage des Kreditors zuverlässig die Händlerdaten aus den genormten PDF- Belegen auszulesen.
Dann kommt eine Lieferung von "Amazon EU S.à r.l., Sucursal en España" mit der USt-IDNr. "ESW01#######". Vorbelegt wird mir aber die auch auf dem Beleg angedruckte USt-IDNr. meines Mandanten.
Liebe DATEV, könnte Ihr bitte eine Plausibilitätsprüfung einbauen, die erkennt, wenn die KI die eigene USt-IDNr. erkannte, um dann vielleicht die andere USt-IDNr. zu nehmen, die auf dem Beleg an der korrekten Stelle angedruckt ist.
Danke
Die eigene UST-ID sollte in den DUO-Stammdaten hinterlegt werden und kann so tatsächlich ausgeschlossen werden.
Leider bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die UST-ID des Lieferanten absolut zuverlässig erkannt und eingesetzt wird, aber es ist schon mal ein Fortschritt.
Siehe Punkt 2.2 im nachfolgenden Dokument.
Rechnungserkennung - DATEV Hilfe-Center
Die eigene UST- ID- Nummer muß doch hinterlegt sein, da auch EU- Einkäufe gebucht werden.
Es geht um die Neuanlage des Kreditors, also der Problematik, daß weder der häufig chinesische Name gefüllt ist, noch die deutsche UST-ID ausgelesen wird.
Ja, das soll alles per ReWe- Erfassung nach UO in die Stammdaten.
Bitte ohne diese Werte per Tastatur zu tippen!!!