Gibt es bereits Erfahrungen im Hinblick auf den digitalen Finanzbericht? Vermehrt fragen die Banken bei Mandanten an.
Sehr geehrter Herr Braun,
wir befinden uns momentan mit mehreren Banken und mehreren Mandaten hier in einer Testphase, wobei der Wunsch der Durchführung von unserer Kanzlei ausging. Die Mandanten waren hierbei leicht zu überzeugen und auch der Kontakt mit den Banken gestaltete sich reibungslos.
Z.B. lief für eine Einzelfirma das gesamte Verfahren problemlos ab, wohingegen bei einer GbR die Übermittlung scheinbar bislang daran scheitert, dass "keine geeignete Zuordnungstabelle (ZOT) für die Aufbereitung der Abschlussdaten an Banken senden vorhanden ist". Wegen diesem Punkt habe ich bereits den DATEV Service kontaktiert und stand mit den Damen und Herren im Austausch. Dabei wurde ich aber darauf hingewiesen, dass dies wohl länger dauern würde zu beseitigen.
Also in kurz: eigentlich ein übersichtliches Verfahren, wo man im Rechnungswesen auch per Hand durch die Schritte geführt wird und alle nötigen Eintragungen einem vorgegeben werden.
Wünschenswert wäre eine Überarbeitung der ZOT zum Senden.
Hallo in die Runde,
was unsere Kanzlei noch interessieren würde ist folgendes:
Werden beim Abschlussdaten an Banken senden, die angefügten PDF's über DATEV schreibgeschützt , sodass bei der empfangenden Bank das PDF als schreibgeschütztes PDF ankommt? In der Datei Ausgabe in Kanzlei Rechnungswesen wird dieser Schreibschutz nicht ausgewählt, sondern das PDF einfach in die Dokumentenablage abgelegt.
Diese Frage stellte sich uns nämlich nach Rückmeldung einer Bank, welche ein schreibgeschütztes PDF vorliegen hatte, wir aber nicht aktiv einen Schreibschutz aktiviert hatten.
Sehr geehrter Herr Braun,
wir haben den DiFin erst für drei Mandanten für die Jahre 2016 und 2017 durchgeführt.
Wenn man den Assistenten für den E-Bundesanzeiger und auch für die E-Bilanz bedienen kann, ist auch der Assistent für den DiFin eigentlich kein Problem.
Der Prozess ist bei uns zur Zeit wie folgt gestaltet:
Im Erstjahr ist die Einholung der Teilnahmeerklärung bzw. der Vereinbarung etwas aufwendig. Fällt aber im zweiten Jahr, wenn die Bank die gleichen Stammdaten hat und keine Änderung des Umfanges des Anlage erforderlich ist, weg.
Verbesserungsvorschläge:
Gruß
Ralf Blum