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Differenzbesteuerung

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letzte Antwort am 20.08.2021 10:58:58 von uspex
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uspex
Einsteiger
Offline Online
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Liebe DATEV-Cummunity,

sicherlich ist einer von uns fit für folgende Frage. (Ich bin es leider nicht ((( ).

Ein Werkstatt-Inhaber handelt hin und wieder mit Gebrauchtahrzeugen. Nun hat er bei auto1.com ein gebrauchtes Kraftfahrzeug für 686,00 € ohne MwSt gekauft. Dazu kommt noch eine Rechnung i.H.v. 343,91 € Brutto, mit 19% MwSt für Fahrzeugdokumente, Handling und Auktionsgebühr. Die dritte Rechnung für das Autotransport i.H.v. 189,21 € Brutto, ist auch mit 19% MwSt. Auf allen Rechnungen ist gleiches Logo von auto1.com, allerdings auf der ersten Rechnung ohne MwSt steht eine Amsterdam-Adresse und auf zwei anderen - Berlin. 

Da ich sowieso die Differenzbesteuerungsliste führe, würde ich am liebsten den gesamten Netto-Betrag als Kaufpreis ansetzen und aus diesem Betrag ausgehen wenn, ich die Differenz ausrechne. Und die Rechnungen buche ich als Wareneingang  einmal ohne MwSt und zweimal mit Vorsteuerabzug. Für den Steuerberater mache ich eine ausführliche Notiz für den Jahresabschluss. Ist es richtig? 

Bedanke mich für jede Hilfe im Voraus. 

Gelöschter Nutzer
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Antwort: Fragen Sie Ihren Steuerberater! Dafür ist der doch da, oder?

renek
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Die 1 Rechnung ist die im Endeffekt für den Kauf des privaten Veräußerers an den Händler. Daher korrekterweise natürlich ohne Umsatzsteuer.

 

Die 2. Rechnung ist für die Verkaufsplattform, die in diesem Fall die komplette Abwicklung übernimmt und daher als deutsches Unternehmen an den Händler die USt offen ausweisen muss. Das ist eine eigenständige Leistung, da sie nicht vom Veräußerer erbracht wird.

 

Die 3. Rechnung ist insofern ebenfalls eine eigene Leistung und ist wie die 2. vollkommen korrekt mit einem offenen USt-Ausweis versehen.

 

Beim Einkauf würde ich persönlich immer alles trennen. Also ein Aufwandskonto für das Auto selbst und ein Konto für die zusätzlichen Nebenleistungen die nötig waren (hier als 2. und 3. Rg). Aber das ist Geschmacksache. Am Ende gehören die NK eh zu den AHK.

 

Wie Sie es tatsächlich buchen, also auf 1 Konto oder auf 2 ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Absprechen müssten sie das mit Ihrem StB, weil der den JA macht...

uspex
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Vielen Dank! 

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letzte Antwort am 20.08.2021 10:58:58 von uspex
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