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Differenzbesteuerung Gesamtdifferenz bei vierteljährlicher USt-VA

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letzte Antwort am 08.03.2024 08:34:54 von JPN
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fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 4
97 Mal angesehen

Hallo ihr lieben,

 

ich habe einen Münzhändler, der jetzt kein Kleinunternehmer mehr ist, wir wenden die Differenzbesteuerung an.

da die Einkäufe nie über 500 € sind, können wir ja eine Gesamtdifferenz bilden.

Haufe usw. sprechen immer von einer Jahresdifferenz, wie aber gehe ich bei Quartalsmeldungen der USt vor? erstmal die Differenzen pro Quartal bilden und dann am Ende jährlich mit der Erklärung ggf. korrigieren?

 

Danke, und VG

_AnjaA_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
69 Mal angesehen

Hallo,

 

kann der Mandant nicht auf jeder Verkaufsrechnung den WEK draufschreiben? So kenne ich das von meinem Mandanten.

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
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alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
58 Mal angesehen

das mag sicher bei einzelnen "wertigeren" sachen gehen. aber was machst du bei haushaltsauflösung etc. bzw. irgend ein konvult von zeug?

ich würde dann aufs jahr rechnen und ggf. differenzen durch die ustva glattziehen

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JPN
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
48 Mal angesehen

Die monatliche oder quartalsweise UStVA wird auf Basis des jeweiligen Buchungsstands erstellt.  Mit dem Dezember bzw. 4. Quartal oder spätestens der USt-Erklärung erfolgte die "Endabrechnung" auf Basis der Jahreswerte. 

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letzte Antwort am 08.03.2024 08:34:54 von JPN
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