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Datenübernahme aus Bilanz/Kanzlei-Rechnungswesen in Steuerprogramme mit Hinweis

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letzte Antwort am 12.03.2025 16:53:22 von ErhardZ
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P_R
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Hallo!

 

Bei der Datenübernahme aus Bilanz/Kanzlei-Rechnungswesen in die Steuerprogramme kommt folgender Hinweis

 

P_R_1-1740131675408.png

 

P_R_2-1740131740846.png

 

Die Kennziffer 400018 und 400019 ist keine gültige Kennziffer der Anlage EÜR.

 

Hat noch jemand diese Hinweismeldung und eine Lösung/Abhilfe?

 

Vielen Dank!

 

cro
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Nachricht 2 von 5
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Sie verwenden vermutlich alte Kontenzuordnungen. Bitte einmal hier schauen und auf Kontenzwecke umstellen:

 

Überblick: Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken - DATEV Hilfe-Center Auszug daraus:

.............Hintergrund

Die Wertermittlung der Auswertungen für den Jahresabschluss erfolgt ab dem Wirtschaftsjahr 2018 in der Regel auf Basis von Kontenzwecken. Die bisher genutzten Auswertungsschemata (Zuordnungstabellen, Schnittstellenfunktionspläne) entfallen........................

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Graf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @P_R , 

 

wenn Sie sich bei der Datenübernahme im Wirtschaftsjahr 2023 befinden kann der Hinweis ignoriert werden. Diese Kennziffern werden erst für das Wirtschaftsjahr 2024 benötigt.


Wir bitten Sie den fehlerhaften Hinweis zu entschuldigen.

Mit der Kanzlei-Rechnungswesen Version 13.34, vom 20.02.25 wurde der fehlerhafte Hinweis bereinigt.

 

Freundliche Grüße

 

Sabine Graf

Service Jahresabschluss & Anlag

cro
Experte
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Nachricht 4 von 5
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@Sabine_Graf 

 

Ach so, der SchnStFPln wird also 2024 wieder ausgegraben?!? Danke für die Info.

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ErhardZ
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Nachricht 5 von 5
118 Mal angesehen

Mir wird leider der gleiche Fehler nur mit einer anderen Kennziffer angezeigt. Ich kann diese Kennziffer nirgends finden und die Daten werden auch nicht in die ESt übernommen. EÜR Steuern ist aufgrund SKR14 auch keine Option.

ErhardZ_0-1741794783624.png

 

Edit: Problem hat sich erledigt.

 

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letzte Antwort am 12.03.2025 16:53:22 von ErhardZ
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