Sehe ich das richtig:
Im SKR 03 ist bei einem Darlehen von einem GmbH-Gesellschafter das Konto 1665 spezieller als das Konto 730 und tritt damit an dessen Stelle.
Oder hat es hier noch andere Aspekte, die zu bedenken sind?
Guten Tag,
das Konto 1665 wurde seinerzeit aufgrund der E-Bilanz-Taxonomie eingeführt und sollte dementsprechend bei Verbindlichkeiten gegenüber einem GmbH-Gesellschafter vorrangig vor dem Konto 0730, das alle Arten von Gesellschaftern umfasst, verwendet werden.
Sonnige Grüße,
G.
1665 für GmbH-Gesellschafter, 730 allgemein für Gesellschafter, siehe auch Informationen zum Konto.