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Crowdfunding

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letzte Antwort am 12.04.2018 11:25:49 von Thomas_Kahl
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tatjana
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen Zusammen,

ich habe eine kleine GbR als Mandant.

Die beiden Inhaber haben sich überlegt eine Crowdfunding-Aktion zu starten um in ihrem Heimatort ein Feuerwerk zum Dorfjubiläum zu buchen.

Geplant ist, dass Bürger und Unternehmer einen Betrag auf dieses "Spendenkonto" bei einer heimischen Bank einzahlen.

Jetzt ist die Frage, ob das Unternehmen diese Geldbeträge, die auf das "Spendenkonto" eingezahlt werden als Einnahmen versteuern muss und ob die GbR eine Quittung als Nachweis für den Zahlungseingang erstellen kann.

Die GbR beauftragt für das Feuerwerk ein Unternehmen, welches auf solche Veranstaltungen spezialisiert ist. Jetzt ist die Frage, ob die Rechnung des Feuerwerksanbieter an die GbR gerichtet wird und diese die VSt aus der Rechnung ziehen kann. Wie ist das mit weiteren Rechnungen für den Druck diverser Flyer, usw.?

Falls jemand sich da auskennt bzw. auch schon Erfahrungen gesammelt hat würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.

Lieben Gruß

m_fehlau
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
378 Mal angesehen

Detailliert kenne ich mich mit dem Thema leider nicht aus, bin aber letzten Monat beim Studium der aktuellen Literatur auf das BMF-Schreiben zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“ (§ 10b EStG) gestoßen. Vielleicht hilft Ihnen das Schreiben bereits weiter.

Beste Grüße, M. Fehlau

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 3 von 3
378 Mal angesehen

Ganz ehrlich? Finger weg von diese Konstellation! Das ist gefährlich.

Die GbR an sich ist nicht berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. Die Einnahmen, unabhängig von der Art der Sammlung, wären mE steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Ggf. würde hier dann natürlich ein Vorsteuerabzug aus den bezogenen Leistungen möglich sein.

Bei den "Spendern" wäre das dann auch blöd - Privatpersonen schiessen die Kohle in den Wind. Firmen könnten unter Umständen einen Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug haben (betrieblicher Zusammenhang).

Mein Vorschlag zur Problemlösung: Die Mandanten sollten sich mit dem Kämmerer der Gemeinde zusammensetzen. Wenn die Stadt die Spenden sammelt, ist es mE möglich, dass diese auch Spendenquittungen ausstellt. Die Rechnung für die bezogenen Leistungen müssen dann natürlich auch auf die Stadt laufen und von dieser beglichen werden. Die Arbeit können Ihre Mandanten ja machen - natürlich in enger Abstimmung mit der Stadt.

Das ganze hat noch einen weiteren Vorteil: Sie sind dann die buchhalterischen Probleme los. Die liegen dann bei der Stadt.

MfG
T.Kahl
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letzte Antwort am 12.04.2018 11:25:49 von Thomas_Kahl
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