Hallo,
Ich habe folgendes Problem bzw. Denkfehler.
Ich habe einen Istversteuerer (Bilanzierer)der Anzahlungsrechnungen schreibt.
Ich buche die erhaltene Anzahlungen auf 1718(Skr 03).
In der normalen Einnahmen-Ausgaben Bwa werden die Anzahlungen nicht als Erlöse ausgewiesen. D. H. Das Ergebnis ist "schlechter". Dies ist dem Mandanten aufgefallen und es wurde eine Individuelle Bwa angelegt. Hier werden die Anzahlungen als Erlöse ausgewiesen. Wie gewollt. Jetzt ist aber das Problem, dass wenn ich die Anzahlungen als Erlös umbuche (also von 1718 auf 8400), wird die Anzahlung als negativer Erlös ausgewiesen. So werden die Eröse wieder gemindert.
Mich stören die negative Erlöse.
Gibt es hier eine bessere Bwa-Form?
Wie löst ihr das Problem?
Guten Morgen,
wir buchen Anzahlungen auf 2 verschiedenen Wegen:
1. Wenn Anzahlungen für Teilleistungen erstellt werden dann buchen wir dies über 4409 (SKR 04) bzw. 8409 (SKR 03).
2. Wenn Anzahlungen ohne eine Leistung erstellt werden dann buchen wir dies über 3272 müsste glaube ich dem 1718 entsprechen.
Beim 1. wird die AZ dann als Erlös in der BWA ausgewiesen und bei 2. nicht. Das ist aus meiner Sicht auch richtig so.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen bisschen weiterhelfen.
Gruß
Björn
Moin, wenn Sie über 1718 buchen, weisen Sie dann halbfertige Arbeiten Beispiel 7080 - SKR03 aus?
Nein ich weiße da nichts aus.
Wir buchen die Anzahlungen über 1718 und jeweils am Monatsende wird der Stand der teilfertigen Leistungen bewertet und per Buchung angepasst.
So, wie es ja auf alle Fälle am Jahresende zur Bilanzerstellung gemacht werden muss.
Es kommt natürlich immer darauf an, für welche Zwecke die BWA gebraucht wird.
Zur Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie die steuerliche Variante (EÜR) wählen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht taugen diese Zahlen dann nicht. Entweder Sie finden eine zweite BWA-Form, die Sie unterstützt, oder Sie machen die vorgeschlagenen Umbuchungen. Alternativ könnten Sie die Gewinnermittlungsart auf Bilanzierung wechseln und dann die DATEV-BWA anwenden. Dann könnten Sie im HR-Bereich auch halbfertige Arbeiten etc. verbuchen.
Arbeitsintensiv wäre sicherlich auch eine Nachbearbeitung in Excel möglich.
Gruß Martin Heim
Man kann auch den Weg über den Anzahlungsasisstenten der DAtev gehen
Ob das praktikabel oder "einfach" ist sei mal dahingestellt. Halbfertige Arbeiten werden dort auch nicht ausgewiesen. Muss also irgendwie immer von Hand erfolgen.
Ich buche den Nettowert der Rechnung zusätzlich auf die Konten (Soll) 7090 In Ausführung befindl. Bauaufträge Skr03 und (Haben) 8970 Bestandsveränderung unfertige Leistung Skr03.
Bei der Abschlussrechnung müssen diese dann wieder ausgebucht werden.
Notiz am Rande (Sie nutzen das Kto. 1718, bei 16% USt ist es Kto. 1717). Nur falls das jemand bei den jetzigen Steuersätzen nicht beachtet
Wenn ich das richtig sehe, ist dann die Anzahlung als bestandsherhöhung enthalten. Bei der Ausbuchung also bei bestandsminderung wird da zwar als negativer Betrag ausgewiesen aber gleichzeitig durch die Umbuchung auf Erlös ist der Betrag dann dort wieder enthalten.
Ich denke das hat mir weitergeholfen!
Danke 🙂
"umbuchung als Erlös" klingt hier falsch oder ich verstehe nicht genau wie sie das meinen.
Ich mach mal folgendes Beispiel:
1. Abschlagsrechnung: 119 €
-Buchung: Debitorenkonto z.B. 10000 an Anzahlung Kto. 1718 119€
zweite Buchung zur 1 Abschlagsrechnung
-(Soll) 7090 In Ausführung befindl. Bauaufträge Skr03 und (Haben) 8970 Bestandsveränderung unfertige Leistung Skr03. 100 €
2.
Abschlussrechnung (Gesamtbetrag ohne Abzug von Abschlägen) 238 €
-Debitor an Erlös 238 €
Anzahlung 1718 an Debitor 119€ (Somit sind noch die restlichen 119 € offen.)
zweite Buchung zur Abschlussrechnung (AusbuchungBestandsveränderung) Kto. 8970 an 7090 100 €
In Schritt 1 Gewinnerhöhung 100 € (100 Bestandsveränderung)
In Schritt 2 Gewinnerhöhung 100 € (200 Erlös abzüglich 100 Bestandsveränderung)