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Buchwertaufstockung im Anlagevermögen

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letzte Antwort am 08.12.2020 15:06:09 von Monika_Miederer
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anjamartin
Einsteiger
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Liebe Community,

uns beschäftigt folgender Sachverhalt:

 

Bei einer von uns betreuten GmbH mit 2 Gesellschaftern, hat Gesellschafter B seinen Firmenanteil an Gesellschafter A übertragen, sodass dieser nun alleiniger Gesellschafter ist. Der Einbringungsgewinn aus dieser Veräußerung soll nun, in Form einer Buchwertaufstockung des Anlagevermögens, in die GmbH eingebracht werden.

Dies ändert die Bemessungsgrundlage und die Afa Höhe der Wirtschaftsgüter, nicht jedoch die Nutzungsdauer.

 

Beispiel in RZ 23.15 UmwStE.

Für eine Maschine mit AK von € 100.000,- und einer Nutzungsdauer von 10 Jahren wird AfA von jährlich € 10.000,- vorgenommen. Bei Einbringung nach 3 Jahren beträgt der Restbuchwert € 70.000,-, die Restnutzungsdauer 7 Jahre. Der Buchwert wird durch die Einbringung auf € 90.000,- aufgestockt.

Ab dem Zeitpunkt der Einbringung gibt es somit eine jährliche AfA von 10% (€100.000+€20.000= € 120.000) = €12.000 (7x € 12.000 = € 84.000). Im letzten Jahr der Nutzungsdauer ist zusätzlich zur linearen AfA auch der Restwert i.H.v. € 6.000(€90.000./. €84000) als Aufwand zu erfassen.

 

Unser Problem ist nun, wie dieser Sachverhalt im DATEV Anlagevermögen abgebildet werden kann.

DATEV will standardmäßig immer den Zugang bis auf null über die Restnutzungsdauer verteilen.

Welche Möglichkeiten gibt es, außer die individuelle AfA?

Vielen Dank schon vorab

 

Grüße

 

Anja Martin

anjamartin
Einsteiger
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Könnte es eine Möglichkeit sein für ein Inventar ab dem laufenden Jahr und für alle Folgejahre eine vom Programm abweichende Abschreibung anzusetzen?

Über Feld Gleich bleib. AfA-Betrag in der Registerkarte Stamm der Inventarbearbeitung?

Gilt dann so lange, bis man den individuellen Abschreibungsbetrag ein weiteres Mal ändert oder ihn ganz löscht.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Martin,

 

Sie können über die Bewegung „Individ. BMGL, Rest-ND, AfA-%“ gehen und dort die gewünschte Bemessungsgrundlage und den gewünschten AfA-%-Satz hinterlegen. Damit die Jahresabschreibung ermittelt wird, sollte das Datum der Bewegung der Wirtschaftsjahresbeginn sein, ansonsten erfolgt die Abschreibungsermittlung zeitanteilig.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Monika Miederer

DATEV eG

Service Anlagenbuchführung

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.12.2020 15:06:09 von Monika_Miederer
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