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Buchungsstapel ANlagevermögen

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letzte Antwort am 23.06.2020 14:17:36 von Monika_Miederer
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KW
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Hallo! Kurze Frage, wenn ich einen noch nicht festgeschriebenen Buchungsstapel für das Anlagevermögen 01.2020 haben, kann ich diesen löschen? Hat dies irgendwelche Konsequenzen?

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das Löschen von nicht festgeschriebenen Buchungsstapeln aus der Anlagenbuchführung hat Konsequenzen.


Sie übergeben die Abschreibung monatlich an die Finanzbuchführung - siehe hierzu auch Dokument 1070562 .


Wenn Sie den Januar an die Finanzbuchführung übergeben haben, dann noch Änderungen in der Anlagenbuchführung erfassen, werden Sie beim nächsten "Buchungen erzeugen" für den 31.01. nur noch das Delta (die Änderungen) für den Januar an die Finanzbuchführung übergeben. Sie bekommen nicht mehr die gesamten Abschreibungen für Januar.

Deshalb sollte der Buchungsstapel von der Anlagenbuchführung für Januar in der Finanzbuchführung nicht gelöscht werden.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Monika Miederer

DATEV eG

Jahresabschluss/Anlagenbuchführung

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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KW
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Hallo!

Danke für die Antwort. Der Stapel AN 01.2020 wurde gelöscht, da normalerweise das Anlag nur zum 31.12. erzeugt werden soll. Was kann ich jetzt machen ?

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bfit
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Moin,

im schlimmsten Fall müssen Sie, die üblicherweise automatisch erzeugten Buchungen, per 31.12. per Hand einbuchen bzw. die erzeugten Buchungen abändern (gemäß der Werte aus der Auswertung "Entwicklung des Anlagevermögens).

 

Falls beim Erzeugen des Buchungsstapels aber die nachfolgende Frage:

 

Sollen die erzeugten Buchungen in der Anlagenbuchführung als gebucht gekennzeichnet werden?

 

mit Nein beantwortet wurde, ist nichts passiert. Sie können die Buchungen per 31.12. wie gewohnt automatisch erzeugen.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

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eliansawatzki
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Sie können die übergebenen und als gebucht gekennzeichneten Abschreibungsbuchungen auch erneut programmseitig übergeben lassen.

 

Dazu müssen Sie die bisher erfolgte Übergabe zurücksetzen. Dies funktioniert im geöffneten Rechnungswesenbestand über:

 

- Stammdaten/Anlagenbuchführung /Steuerungsdaten/Buchungssatz-Steuerung und dort den Button "zurücksetzen" klicken

 

Dort können Sie die komplette Verbuchung oder auch nur einzelne Monate zurücksetzen.

 

Manuell würde ich niemals im Anlagevermögen buchen. Dies kann zu Schwierigkeiten im Jahresabschluss führen (zum Beispiel im Anlagespiegel).

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das ist richtig, der als "gebucht gekennzeichnete" Januar-Vorlauf kann zurückgesetzt werden.

Wir empfehlen grundsätzlich nur das "komplette Zurücksetzen" zu verwenden. Siehe hierzu auch das Dokument 9211286 .
Bei einer monatlichen Übergabe der Abschreibungswerte empfehlen wir kein Zurücksetzen. Vor allem dann, wenn bereits mehrere Monate übergeben wurden, empfehlen wir die gelöschten Buchungssätze nachzuerfassen. Diese finden Sie in Auswertungen/Anlagenbuchführung/ Protokolle/Buchungssätze.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Monika Miederer

DATEV eG

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.06.2020 14:17:36 von Monika_Miederer
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