Liebe DATEV, liebe Community,
folgendes ist mir beim Import einer Fremddatei aufgefallen:
1. Buchungssatz:
62,40 im Haben, Buchungsschlüssel 8, Datum 31.12.2020, Gegenkonto 4641, Konto 1399
Hierdurch werden 2,97 im Soll auf das Konto 1568, (Abziehbare Vorsteuer 5%) gebucht. Soweit so gut.
2. Buchungssatz:
62,40 im Haben, Buchungsschlüssel 8, Datum 31.12.2020, Gegenkonto 1399, Konto 4650
Hierdurch werden 2,97 im HABEN auf das Konto 168 gebucht, das heißt, die Vorsteuer wird wieder neutralisiert.
Einerseits verständlich, da jetzt das Kostenkonto das Konto und nicht mehr das Gegenkonto ist. Andererseits heißt das doch, dass obwohl ich den Betrag beide male im Haben habe und denselben Buchungsschlüssel verwende ich die Vorsteuer auf verschiedenen Seiten habe.
Das irritiert mich ein bisschen, ist das so gewollt?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Für eine sinnvolle Antwort fehlen ungefähr 17 Informationen... Wir wissen nicht, welcher SKR, woher die Fremddatei kommt und was dieser Import überhaupt bewirken soll.
Sicher bejahen kann ich die Frage, ob der Vorgang vorsteuerneutral ist. Was sich wer dabei gedacht hat oder auch nicht kann ihnen so hier (wohl?) niemand beantworten.
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Es ist der SKR03, Datei kommt von Mandant und bearbeitet für Import.
Mir ging es nur darum, ob es der DATEV-Buchungslogik entspricht, dass der Buchungsschlüssel hart dem Kostenkonto zugeordnet wird, egal ob es als Konto oder Gegenkonto im Buchungssatz steht.
Die Logik ergibt sich nicht aus der "harten Zuordnung", sondern aus den entsprechenden Kontenfunktionen.
Steuerschlüssel 9 = rechne Vorsteuer
Konto 1399 Kontenfunktion: Keine Umsatzsteuer zulässig
Konto 4650 Kontenfunktion: Vorsteuer zulässig
ergo wird aus dem Konto 4650 die Steuer gerechnet, egal ob im Soll oder Haben angesprochen.
@ww3 vielen Dank. Etwas was ich wohl im Hinterkopf behalten muss, wenn ich Buchhaltungen mit anderer Logik nach DATEV überführe.
Zur Ergänzung:
Vorsicht Falle
Werden in einem Buchungssatz zwei Konten mit der Funktion "Vorsteuer zulässig" mit einem Steuerschlüssel angesprochen, dann wird nur aus dem Soll-Konto die Steuer gezogen. Das Haben-Konto wird mit dem Brutto-Betrag bebucht.
Gilt analog auch im Erlösbereich: Zwei Konten mit der Funktion "Mehrwertsteuer zulässig" mit Steuerschlüssel (z.B. 3) angesprochen, dann wird nur aus dem Haben-Konto die Steuer gerechnet.