Hallo zusammen,
der Kommanditist einer GmbH & Co. KG hat zur Stärkung des Betriebskapitals eine Kapitalrücklage einbezahlt.
Dies ist ja soweit ich weiß auch möglich.
Jetzt wollte ich dies buchen. Leider lässt mir die DATEV keine Buchung auf das Konto Kapitalrücklage zu. Dieses Konto sei nicht passend zur Kontenzweckprüfung.
Hat hier jemand eine Lösung für das Problem. Es muss ja auch separat in der Bilanz als Rücklage ausgewiesen werden.
Danke für etwaige Vorschläge.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist das so selten? Kann hier niemand einen Tipp oder evtl. eine Vermutung äußern, wie das gebucht werden muss, dass DATEV es richtig ausweist.
Kann evtl. ein DATEV-Mitarbeiter etwas dazu sagen?
Hallo @ChrisW,
wie der Ausweis erfolgen muss, das müssen Sie entscheiden🙂. Als Idee: Prüfen Sie, ob das nachfolgende Dokument zu Ihrem Sachverhalt passt. Insbesondere Kapitel 3: Buchungsregeln: Personengesellschaften Bilanz und GuV (Bilanz) (Dok.-Nr. 0906028) .
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Perfekt, danke für die Hilfe @Lukas_Rudolph
Jetzt wird die Buchung akzeptiert und der Ausweis erfolgt als Rücklage und durch die Auswahl des Teilhaftes erscheint es bei der KKE auch beim richtigen Gesellschafter.