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Buchen auf 1890 und 1800 (noch) zeitgemäß?

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letzte Antwort am 03.02.2022 19:16:48 von guenther
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo,

 

bei einem Mandanten wurde vom vorherigen Stb zunächst auf 1371 gebucht.

Mitten im Jahr hört das auf und alles wird auf 1800 bzw. 1890 gebucht.

 

Dachte, buchen auf 1800 und 1890 (wenn es zb keine richtige Kassenführung gibt) wär von früher und dafür gäbe es nun 1371 zum buchen, damit man das alles auf einem Konto hat und die tatsächlichen Entnahmen und Einlagen besser vom Rest trennen kann (auch wegen der EÜR).

 

Wie wird das in anderen Firmen gemacht bzw. wie macht ihr das?

 

Moonshine
Erfahrener
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Kommt drauf an...

Generell buche ich noch viel über 1800 und 1890 und im Ausnahmefall 1371

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deusex
Allwissender
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Liegt daran, dass die Anlage EÜR zur ESt "Einlagen" und "Entnahmen" haben möchte und damit das Konto 1371 für die EÜR-Buchführung nicht mehr zeitgemäß ist.

Insofern ist die Nutzung der beiden Privatkonten fast zwingend, will man nicht die Soll- und Habenposten händisch in die Anlage EÜR übertragen.

Arbeitet man dann bei Gutschriften/Retouren/Stornos auch sauber mit der "Ausgleichsbuchung" über das originäre Privatkonto, wird auch ein Schuh draus.

 

 

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Gelöschter Nutzer
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@deusex  schrieb:

Insofern ist die Nutzung der beiden Privatkonten fast zwingend, will man nicht die Soll- und Habenposten händisch in die Anlage EÜR übertragen.


Bei der Gelegenheit:

Liebe Datev, es wäre sehr nett, wenn das schlaue ReWe Programm eine "Null" an die Anlage EÜR übergeben würde, wenn das Konto 1890 oder 1800 "Null" ist. Bislang muss ich sonst im ESt Programm manuell eine Null eintragen, was mich auch wieder fluchen lässt.. genauso wie eine Null auf 1780 (Jahreszahler) beim USt Programm auch übergeben werden sollte, damit das nicht auch vom USt Programm (auch von der Datev) bemängelt wird und eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist. 

mapex
Fachmann
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jawoll.. es liegt tatsächlich an der EÜR. man musste von heute auf morgen wieder auf 1800 ud 1890 buchen, damit die schnittstelle funzt, sonst kann man manuel alles machen in der digitalen welt. der tut mir richtig leid. der manuel. oder wars manuell? ich weiß es nicht mehr... 👾

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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deusex
Allwissender
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Hallo Frau Wolf, 

 

ich denke, das ist rechtlich bedenklich, denn im Prinzip ist beim EÜ-Rechner ohne Finanzkonten in dem Moment der Vereinnahmung eine Entnahme gegeben.

Mangels Finanzkonten legt er "vice versa" in dem Moment Geld ein, sobald er betriebliche Ausgaben tätigt, die er nicht über ein betriebliches Finanzkonto bezahlt.

 

Das Programm ist also nicht daran schuld, sondern das Buchungsverhalten i.V. mit den Anforderungen der EÜR, denn Sie haben faktisch keine Null-Entnahmen und keine Null-Einlagen.

 

Die EÜR darf m.E. in diesen Fällen gar keine Nullwerte enthalten und diese somit nicht aus Rewe übergeben werden.

 

Insofern, wie gesagt, ist die Nutzung des 1371 an sich nicht mehr statthaft und wir haben das vor ein paar Jahren ebenso wieder durchgängig umgestellt.

 

Wollen Sie weiterhin der Gewohnheit halber auf 1371 weiterbuchen, was auch durchaus weniger aufwändig ist, buchen Sie den JVZ-Sollwert in einem Betrag auf 1800 und verfahren mit dem Habenwert korrespondierend und übergeben dann erst an ESt.

 

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Gelöschter Nutzer
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Danke, da hatte ich den Eingangspost nicht ganz richtig gelesen. Es gibt in meinem Fall ein betriebliches Bankkonto, aber keine Einlagen. Und dann wird der Nullsaldo auf 1890 von ReWe nicht mit "Null" an die Anlage EÜR übergeben.

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guenther
Erfahrener
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Wir nutzen weiterhin das Konto 1371, buchen dann am Jahresende die JVZ Soll/Haben getrennt auf 1800/1890 um (so sollte es zumindest theoretisch sein, ob das jeder Mitarbeiter immer so macht...)

 

Relevant ist das ja nur für 4 Abs. 4a EStG. Im letzten Quartal hatten wir wirklich mal einen eher seltenen Fall, bei dem das Finanzamt den Saldo haben wollte. Wenn man jetzt im Jahr 2021/2022 die Über-/Unterentnahmen ermitteln will, viel Spaß, das stimmt im Zweifel eh nicht. Dann gab es stritte Rechtsauffassungen dazu. Auch das Finanzamt schätzt dann irgend einen Wert. Wenn man das Mandat nicht seit 1999 betreut...

 

Sofern man dem Finanzamt eine ungefähr stimmige Berechnung vorlegt, nehmen die den Wert dann auch.

mfg Thomas Günther
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letzte Antwort am 03.02.2022 19:16:48 von guenther
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