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Branchenpaket Hotel- und Gaststätten nach Update falsch

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letzte Antwort am 10.07.2020 20:46:09 von Reisekostenrechner
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a_albrecht
Beginner
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Mit ist leider aufgefallen das das Automatikkonto für Speiseumsätze im Branchenpaket Hotel- und Gaststätten von 19% auf 16% geändert worden ist und nicht auf den neuen Steuersatz von 5%.

 

Ich habe gerade mit den Programmservice darüber gesprochen und Sie darauf hingewiesen das es keinen Speiseumsatz 16% gibt. Das war dort nicht bekannt  und man möchte sich dazu bei mir melden. Der Mitarbeiterin war noch nicht mal bekannt das die Senkung auf 7% schon länger beschlossen war!

 

 

herr-jfs
Aufsteiger
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Es gibt ein Konto "Speisenumsatz 7 % / 5 % USt" (SKR 03: 830020), das muss dann entsprechend bebucht werden. Im 1. Halbjahr 2020 gab es ja noch entsprechende Umsätze mit USt 19%.

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a_albrecht
Beginner
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Die Automatikkonten wurden alle so angepasst das man die bisherigen weiter nutzen konnten, die Speisenumsatzkonten sollten im Branchenpaket von 19% auf 5% geändert werden. Die 7% Konten waren für Speisen die nicht vor Ort verzehrt wurden! Um weiterhin eine Vergleichbarkeit darzustellen sollten die Automatikkonten an die aktuellen Gesetze angepasst werden. Zumal es keine Speisen mit 16% gibt! Im 1. Halbjahr wurden die Getränkeumsätze auch mit 19% gebucht und nun auf dem selben Konto per Automatik mit 16%.

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DATEV-Mitarbeiter
Karin_Halle
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Herr Albrecht,

 

vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 wurde der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19% auf 7% Prozent gesenkt. Durch das Konjunkturpaket wurde dieser Steuersatz weiter von 7% auf 5% abgesenkt, befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.

 

Aus diesem Grund wurden im Branchenpaket Hotels und Gaststätten neue Erlöskonten Speisen mit Automatikfunktion (FKT.-Nr. 80.002) eingeführt. Diese Funktion ist zeitabhängig (Leistungsdatum bzw. Belegdatum) – das bedeutet, dass vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 die 5 % greifen und ab dem 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 - 7 %. Wir empfehlen Ihnen beim Buchen der Erlöse Speisen im Zeitraum 01.07.2020 – 30.06.2021 die neu eingeführten Branchenkonten zu verwenden. Die Umsatzsteuer wird durch die zeitabhängigen Steuerschlüssel korrekt ermittelt.

 

Wenn Sie die Buchungen nicht auf den neuen Konten erfassen wollen, können Sie alternativ auf den bestehenden Branchenkonten für Speisen den Steuerschlüssel ändern. Dazu müssen Sie individuelle Kontenfunktionen einrichten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Dok.-Nr.: 1003149 „Kontenfunktionen: Individuelle Kontenfunktion einrichten“.

 

Weitere Informationen stellen wir im Info-DB-Dokument 1018139 „Details zur Umsatzsteuersenkung für Speisen im Branchenpaket Hotel und Gaststätten“, in der nächsten Woche zu Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Karin Halle
Service Kostenrechnung/Branchen
DATEV eG

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valentin
Einsteiger
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Wenn das nur so einfach wäre.

Richtig ist Steuersenkung der Speisen von 19% auf 5%.

 

Aber:

In z.B. Frühstücksleistungen oder anderen Pauschalen-Verzehrleistungen sind meist auch Getränke enthalten.

D.h. das Frühstück ist nicht mit 5% zu berechnen sondern entweder kalkulatorisch oder mit 30% vom pauschalen Preis

für den Getränkebestandteil mit 16% zu berechnen.

 

Das ganze noch den Gästen erklären warum sie zwei Positionen Frühstück auf der Rechnung haben.

Wenn dann der Gast gar kein Getränk zu sich genommen hat, bzw. einen Kakao (Milchmischgetränk 5%) kann man nur noch antworten: "Das ist halt so"

 

Reisekostenrechner
Einsteiger
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letzte Antwort am 10.07.2020 20:46:09 von Reisekostenrechner
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