abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bilanzierung Beteiligung Komplementär GmbH im SBV

6
letzte Antwort am 11.03.2026 18:48:16 von MiMiMi
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
PK
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
189 Mal angesehen

Mit welchem Betrag wird die 100%ige Beteiligung des Kommandististen an der Komplementär Gesellschaft im SBV erfasst, wenn nur die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt und nicht eingefordert wurde. Mit den AK oder mit dem vollen Stammkapital? Welche Konten werden bebucht (SKR 03). Vielen Dank für alle Tipps.

MiMiMi
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 7
179 Mal angesehen

Hallo, gibt hierzu bereits mindestens einen Post dazu.

 

Aktiviert wird mit dem vollem Betrag der AK, Rest ist VE.

Die abweichende Passivierung bei der GmbH selber ist irrelevant.

Die Konten sollten klar sein.

 

FG

0 Kudos
tax
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 7
170 Mal angesehen

@MiMiMi  schrieb:

...Rest ist VE.

...


@MiMiMi 

Was bedeutet VE?

 

@PK 

Da es sich um eine Steuerbilanz handelt würde ich nur den gezahlten Betrag aktivieren.

0 Kudos
MiMiMi
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 7
167 Mal angesehen

VE sind Verbindlichkeiten.

 

Und es gibt hier einen Artikel auf Haufe hierzu.

Wie gesagt, gibt hier schon einen Post in der Community.

Hab vorher auch ihre Meinung vertreten und wurde eines besseren belehrt.

0 Kudos
PK
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
162 Mal angesehen

Also im Klartext (bei 25.000 Euro Stammkapital mit 50 % Einzahlung)

Aktivseite 

Beteiligung 25.000

Passivseite

Kapital 12.500 und Verbindlichkeit 12.500 Euro

 

War es so gemeint?

tax
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 7
158 Mal angesehen

@MiMiMi  schrieb:

VE sind Verbindlichkeiten.

 

Und es gibt hier einen Artikel auf Haufe hierzu.

Wie gesagt, gibt hier schon einen Post in der Community.

Hab vorher auch ihre Meinung vertreten und wurde eines besseren belehrt.


Hier muss aber zwischen Handelsbilanz und einer reinen Steuerbilanz (SBV) unterschieden werden.

0 Kudos
MiMiMi
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
144 Mal angesehen

Ja, und steuerlich erfolgt der Ansatz nach EStG erst einmal mit den AK.

 

Es wurde klargestellt, dass die AK auch die ausstehende nicht eingeforderte Einlage umfasst. Jener Betrag stellt immer noch eine VE dar, nur nicht eingefordert.

Die nach HGB in der GmbH zu erfolgende Kürzung des EK ist LexSpecialis und betrifft die Bewertung der Beteiligung nicht.

 

Habe bei mir in der Kanzlei immer noch zwei Fraktionen mit unterschiedlichen Ansichten dazu 😂

 

Edit: hier noch der andere Beitrag 

0 Kudos
6
letzte Antwort am 11.03.2026 18:48:16 von MiMiMi
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage