Mit welchem Betrag wird die 100%ige Beteiligung des Kommandististen an der Komplementär Gesellschaft im SBV erfasst, wenn nur die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt und nicht eingefordert wurde. Mit den AK oder mit dem vollen Stammkapital? Welche Konten werden bebucht (SKR 03). Vielen Dank für alle Tipps.
Hallo, gibt hierzu bereits mindestens einen Post dazu.
Aktiviert wird mit dem vollem Betrag der AK, Rest ist VE.
Die abweichende Passivierung bei der GmbH selber ist irrelevant.
Die Konten sollten klar sein.
FG
VE sind Verbindlichkeiten.
Und es gibt hier einen Artikel auf Haufe hierzu.
Wie gesagt, gibt hier schon einen Post in der Community.
Hab vorher auch ihre Meinung vertreten und wurde eines besseren belehrt.
Also im Klartext (bei 25.000 Euro Stammkapital mit 50 % Einzahlung)
Aktivseite
Beteiligung 25.000
Passivseite
Kapital 12.500 und Verbindlichkeit 12.500 Euro
War es so gemeint?
@MiMiMi schrieb:VE sind Verbindlichkeiten.
Und es gibt hier einen Artikel auf Haufe hierzu.
Wie gesagt, gibt hier schon einen Post in der Community.
Hab vorher auch ihre Meinung vertreten und wurde eines besseren belehrt.
Hier muss aber zwischen Handelsbilanz und einer reinen Steuerbilanz (SBV) unterschieden werden.
Ja, und steuerlich erfolgt der Ansatz nach EStG erst einmal mit den AK.
Es wurde klargestellt, dass die AK auch die ausstehende nicht eingeforderte Einlage umfasst. Jener Betrag stellt immer noch eine VE dar, nur nicht eingefordert.
Die nach HGB in der GmbH zu erfolgende Kürzung des EK ist LexSpecialis und betrifft die Bewertung der Beteiligung nicht.
Habe bei mir in der Kanzlei immer noch zwei Fraktionen mit unterschiedlichen Ansichten dazu 😂
Edit: hier noch der andere Beitrag