Hallo,
unsere Firma stellt belegte Brötchen (oder ähnliches) den Mitarbeitern die Samstag arbeiten zur Verfügung. Die normalen Arbeitstage sind Montag-Freitag. Der Samstag ist eine Ausnahme, meistens von Oktober - Dezember. In den Monaten liegt unser Auftragsvolumen immer am höchsten.
Durchschnittlich ist das ein Betrag je MA von 2,50€. Muss dieser über den Lohn versteuert werden? Oder greift hier eine Sonderregelungen zur "Bewirtung" von Arbeitnehmern bei besonderen Anlässen (z.B. Überstunden/ Samstagsarbeit)
Bis jetzt wurde das immer auf das Konto 4140 (Freiwillige soziale Aufwendung. LSt-frei) gebucht. Ist das korrekt? Oder buche ist das auf das Konto 4650 (Bewirtungskonto).
Da ich noch neu bin in der Lohnbuchhaltung, habe ich noch Verständnisproblem mit dem Themalohnversteuerung. Ich habe das übernommen aber keine fundierten Lohnbuchhaltungskenntnisse.
Wie buchen ich diesen Sachverhalt richtig?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Uta
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Uta,
ich würde das auch als Bewirtungskosten für besondere Anlässe sehen und dann auf das Konto 4140 buchen. Solange die 60,00 € im Monat nicht überschritten werden musst du das auch nicht in der Lohnabrechnung hinterlegen.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
vielen Dank!
LG & einen schönen Donnerstag
Uta