Hallo Community,
unser Problem besteht in der Bewertung eines Fremdwährungskontos in USD. Dieses weist am Bilanzstichtag 31.12. ein Guthaben aus. Dieses haben wir mit dem Devisenkassamittelkurs im Rahmen der Folgebewertung zum 31.12. in EUR umgerechnet. Aufgrund der Kursentwicklung des USD ergeben sich Erträge aus Währungsumrechnung.
Im Handelsrecht ist der Fall ja eindeutig mit dem Devisenkassamittelkurs zu bewerten. Die Frage stellt sich nun, ob hier in der Steuerbilanz analog zu verfahren ist.
Sind diese Erträge bei der Bewertung eines Bankkontos in der Handelsbilanz und Steuerbilanz gleich zu behandeln oder liegt eine unterschiedliche Bewertung vor?
Vielleicht habt ihr ja schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und könnt mir hier weiterhelfen.
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Hallo Anja_S,
im Dokument 5360361 ist das recht gut beschrieben. Handelsrechtlich werden separate Korrekturkonten (9962) genutzt, um die ursprünglichen Bankkonten (z.B. 1200) nicht mit der Anpassung bebuchen zu müssen. Diese können nämlich nicht handels- und steuerrechtlich unterschiedlich bebucht werden.
Viele Grüße
Hallo StB-che,
vielen Dank für die Antwort. Die Buchungstechnik war nicht gemeint, sondern allein die Tatsache, ob die Bewertung in diesem Fall, abweichend in der Steuerbilanz und Handelsbilanz zu erfolgen hat oder hier die Maßgeblichkeit des HGB für das Steuerrecht gegeben ist.