Für E-Bilanzen ist es ab 2021 verpflichtend den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich zu übermitteln.
Im Dokument 1018649 wird unter Punkt 3.1 genau erläutert, wie man diesen in der laufenden Buchhaltung aktivieren kann.
Wir scheitern an dem Punkt, dass unter den Eigenschaften ( bei geöffneten Buchungssatz ) die Kategorie Betriebsvermögensvergleich gar nicht angezeigt wird.
Kann uns jemand einen Tipp geben? Wir wollen nicht bei jeder E-Bilanz diesen händisch ausfüllen ;-).
Zur Info: der Mandant ist bilanzierender Einzelunternehmer, bei den Kapitalgesellschaften ging es automatisch ( wie auch in den Dokumenten beschrieben)
Hallo S_Behn,
für Ihren Fall des Einzelunternehmers beachten Sie bitte Punkt 4 in Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (BVV) .
Beste Grüße
Christian Wielgoß
Leider werden bei mir bei einer AG, also eindeutig Kapitalgesellschaft, die BVV-Positionen nicht angezeigt.
Aber nur bei dem einen Mandanten. Bei anderen Kapitalgesellschaften sind sie da.
Er hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr, aber ich bin ja bereits bei 2021/2022.
Ich habe zwar die Datev angeschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten und ich muss dringend die E-Bilanz übermitteln. Aber ohne die BVV-Zuordnungen geht´s nicht.
Hallo BS2023,
grundsätzlich wird bei einer AG mit abweichendem Wirtschaftsjahr der Menüpunkt Erfassen | BVV-Positionen zuordnen angezeigt.
Bitte prüfen Sie, ob bei Ihrem Mandanten unter Stammdaten / Mandantendaten / Unternehmen/Vereinigung in der Unternehmensform AG für Aktiengesellschaft hinterlegt ist.
Sollte trotz der korrekten Unternehmensform die Funktion bei diesem Mandanten nicht angezeigt werden, möchte ich Sie bitten sich nochmal per Servicekontakt mit uns in Verbindung zu setzen.
Einen offenen Servicekontakt zu diesem Thema konnte ich nicht finden.
In dringenden Fällen können Sie einen Eilservice in Anspruch nehmen.
Viele Grüße
Sabine Graf
Service Jahresabschluss