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Betriebsvermögensvergleich einrichten

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letzte Antwort am 30.06.2023 10:21:27 von Sabine_Graf
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S_Behn
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Für E-Bilanzen ist es ab 2021 verpflichtend den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich zu übermitteln.

Im Dokument  1018649 wird unter Punkt 3.1 genau erläutert, wie man diesen in der laufenden Buchhaltung aktivieren kann.

 

Wir scheitern an dem Punkt, dass unter den Eigenschaften ( bei geöffneten Buchungssatz ) die Kategorie Betriebsvermögensvergleich  gar nicht angezeigt wird.

 

Kann uns jemand einen Tipp geben? Wir wollen nicht bei jeder E-Bilanz diesen händisch ausfüllen ;-).

 

 

S_Behn
Beginner
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Zur Info: der Mandant ist bilanzierender Einzelunternehmer, bei den Kapitalgesellschaften ging es automatisch ( wie auch in den Dokumenten beschrieben)

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wielgoß
Experte
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Hallo S_Behn,

 

für Ihren Fall des Einzelunternehmers beachten Sie bitte Punkt 4 in  Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich (BVV) .

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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BS2023
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Leider werden bei mir bei einer AG, also eindeutig Kapitalgesellschaft, die BVV-Positionen nicht angezeigt.

 

Aber nur bei dem einen Mandanten. Bei anderen Kapitalgesellschaften sind sie da.

 

Er hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr, aber ich bin ja bereits bei 2021/2022.

 

Ich habe zwar die Datev angeschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten und ich muss dringend die E-Bilanz übermitteln. Aber ohne die BVV-Zuordnungen geht´s nicht.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Graf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo BS2023,


grundsätzlich wird bei einer AG mit abweichendem Wirtschaftsjahr der Menüpunkt Erfassen | BVV-Positionen zuordnen angezeigt.


Bitte prüfen Sie, ob bei Ihrem Mandanten unter Stammdaten / Mandantendaten / Unternehmen/Vereinigung in der Unternehmensform AG für Aktiengesellschaft hinterlegt ist.


Sollte trotz der korrekten Unternehmensform die Funktion bei diesem Mandanten nicht angezeigt werden, möchte ich Sie bitten sich nochmal per Servicekontakt mit uns in Verbindung zu setzen.


Einen offenen Servicekontakt zu diesem Thema konnte ich nicht finden.
In dringenden Fällen können Sie einen Eilservice in Anspruch nehmen.


Viele Grüße


Sabine Graf
Service Jahresabschluss

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letzte Antwort am 30.06.2023 10:21:27 von Sabine_Graf
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