Versteh ich nicht. Die Anlagegüter werden verkauft. Dann .muss auch hiervon abgeschrieben werden.
Gruss Diplodocus
Guten Morgen findus!
Ihrem Beitrag entnehme ich, dass die Werte dem Kaufvertrag so zu entnehmen sind.
Also kommen die Anlagegüter mit dem jeweiligen Kaufpreis (bspw. 3.000,00 € für den Opel) zum Anschaffungsdatum (lt. Kaufvertrag) in das Anlagevermögen und werden über die übliche Nutzungsdauer abgeschrieben (Achtung: Das Grundstück ist ein nicht abnutzbares Anlagengut!).
Der Lagerbestand wird entweder über Waren- oder RHB-Bestand eingebucht (je nachdem was es genau ist).
Das Ganze passiert gegen ein Darlehenskonto, da der Erwerber ja monatlich tilgt.
Ihrer Auflistung nach bleibt für einen eventuellen Firmenwert nichts übrig, das würde nur vorliegen, wenn die Anlagegüter vom Wert gleich blieben, der Erwerber aber bspw. 200.000,00 € bezahlen würde. Dann läge ein Firmenwert von 20.000,00 € vor, der als Anlagegut erfasst werden müsste und handelsrechtlich über 10 Jahre, steuerrechtlich über 15 Jahre abgeschrieben wird.