Hallo,
Szenario:
Mandant ist beteiligt an einer amerikanischen LLC. Die Beteiligung ist in USD gekauft worden und wird im Anlagevermögen gehalten.
Logischerweise muss eine Bewertung zum Stichtag erfolgen.
Frage:
Wie buche ich die Änderungen auf Grund der Kursschwankungen korrekt im ANLAG?
Liebe Grüße
Manuela Jachert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Jachert,
für Kursschwankungen gibt es in der Anlagenbuchführung keine eigene Bewegungsart.
Eine Wertminderung kann im Inventar über die Bewegung „Teilwertabschreibung" erfasst werden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice in Nürnberg per Telefon (+49 911 319-38601) oder per Servicekontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmidt
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG
Hallo Frau Schmidt,
danke für die Antwort.
Dann habe ich es ja instinktiv "richtig" gemacht.
Wünschenswert wäre diese Bewegungsart dennoch.
Grüße
Manuela Jachert
Welche Bewegungsart hätten Sie denn gerne ? Kursschwankungen ?
Wenn der Wert geringer als die AHK geworden ist aufgrund von Wechselkursänderung ist der Teilwert in Euro geringer als beim Kauf => Ergo Teilwertabschreibung ist richtig.
Aufwertung sprich im Folgejahr verbessert sich der Kurs oder der Wert und ist bis zu den AHK wieder aufzuwerten. Hatte ich selbst auch schon mal bin mir nicht sicher ab vermutlich über Zugang /Zuschreibung gelöst.
Ja hätte ich wirklich gerne. Am besten so, dass gleich der korrekte Buchungssatz gebildet wird.
Denn die Erträge/Aufwendungen aus Kursänderungen sollten ja nicht in den Abschreibungen verbucht werden. D.h. in so einem Fall kann ich die Automatikbuchungen aus ANLAG vergessen!
Wir haben die Aufwertung jetzt auch über Zugang gelöst mangels Alternative.
Grüße
Manuela Jachert