Hallo,
ich habe erst in kürzlich in der aktuellen Kanzlei angefangen und habe in der RZ-Kom. einen großen Berg von Altlasten, die großenteils den Hintergrund haben, dass den hinter den Hinweisen stehenden Beraternummer kein Kennwort zugewiesen werden konnte.
Soweit wäre das ja kein Problem, dass man das über die Serviceanwendungen "Beraternummern verwalten" alles herausbekommen könnte, aber auch da sind diese Beraternummer nicht hinterlegt - schlechtes Zeichen...
Da ich aber bei der Meldung keine Zuordnung zu einer Mandantennummer (geschweige denn einer zentralen Mandantennummer) habe, stellt sich für mich die Frage, wie ich das Problem bzw. die Hinweise zukünftig vermeiden kann.
Zu uns bzw. zum Hintergrund - wir haben den größten Anteil an Mandanten, die selbst ihre Buchführung erstellen - am Ende des Jahres sind wir dann für die Abschlusserstellung zuständig und importieren die Daten.
Meine einzige Erklärung ist, dass die Mandanten teilweise schon Beraternummern haben/hatten (entweder durch früher andere Berater oder durch Selbstanlage, da ein Direktauftrag mit der DATEV geschlossen wurde) oder irgendjemand intern bei uns - dem ich dann das entsprechende Recht dazu entziehen lassen werden 😄 - eigenhändig Beraternummern vergeben haben - ohne eine Bestellung bei der DATEV - wobei die zweite Möglichkeit meiner Meinung nach eigentlich gar nicht möglich sein dürfte...
Fragen über Fragen - vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben, an welcher Stelle ich rausfinden kann, welche Mandantennummern hinter den Beraternummer stecken, die ohne Verknüpfung ins RZ existieren.
Mit dieser Frage verabschiede ich mich ins Wochenende und bin gespannt, ob mir jemand helfen kann. 🙂
Vielen Dank schon und wie gesagt, wundert Euch nicht, dass ich mich erst am Montag wieder melden werde.
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hi,
Schau doch als ersten Aufschlag mal in die Geschäftsfeldübersicht Buchführung hinein. Dort kannst du auch Beraternummern sehen, die keiner ZMSD zugeordnet sind.
Schönes WE 🙂
In Verbindung mit Unternehmen online vergeben wir grundsätzlich eine mandantengenutzte Beraternummer, der wir dann keine weitere Beachtung schenken. Über -DATEV Mitteilungen- (bei uns) bestätigt DATEV die Vergabe. Wir speichern dann in DMS und das wars.
Es sei denn, die Mandanten sind autarke Selbstbucher. Dann bekommen diese die zugeordnete Berater-Nr. mit dem Kennwort um den RZ-Zugang selbst zu nutzen.
Danke, ich hatte vorher bei Jahresabschluss geguckt und da ich da nicht fündig geworden bin, dachte ich, dass ich bei Buchführung erst Recht nicht fündig werde - aber da hab ich mich wohl getäuscht 🙂
Vielen Dank - da kann ich schon mal wieder einige (leider nicht alle) zuordnen.
Beste Grüße