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Belegloser Datenaustausch per DFÜ / SRZ Datev

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letzte Antwort am 08.05.2017 11:08:17 von _nika
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_nika
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Hallo Datev,

welches Formular benötigt ein Kunde, wenn er Kreditor -Zahlungen direkt aus DATEV abwickeln möchte um eine Doppelerfassung mit windata zu vermeiden.

Er möchte hier den beleglosen Datenaustausch mit Datev nutzen.

Vielen Dank im Voraus.

andreashofmeister
Überflieger
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Der Kunde (Mandant) bucht selbst?

Vielleicht ein wenig mehr Infos zur eingesetzten Software?

MfG

A. Hofmeister

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_nika
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Er arbeitet jetzt min windata möchte dies aber nicht mehr.

Er hat jetzt das Formulas " Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch (DFÜ) mittels Servicerechenzentrum" eingereicht bei Datev.

Die meinten es sei das falsche Formular um Kreditorzahlungen aus dem DATEV Programm an die Bank zu übermitteln um keine Doppelerfassung mehr zu haben.

Allerdings weiß ich jetzt nicht welches Formular es sonst ein sollte.

MfG

A.Maier

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andreashofmeister
Überflieger
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Hat er denn DATEV-Software im Einsatz? Oder noch gar nicht (wenn er nicht mehr mit Windata arbeiten möchte...)?

Zum Bereitstellen von Zahlungen muss man kein Formular haben. Das Formular dient(e) lediglich der Freigabe von Zahlungen. Das geht aber auch anders.

Bitte mehr Details!

MfG

A.Hofmeister

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_nika
Beginner
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Bis jetzt habe ich nur die Auskunft des Kunden, dass er mittels DATEV- Software Lieferantenrechnungen direkt aus dem Programm bezahlen möchte.

Auf mehr Details warte ich gerade noch.

MfG

A.Maier

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andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Frau Maier,

das Formular "Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren"  muss an das Kreditinstitut geschickt werden und nicht an die DATEV. Die meisten Kreditinstitute schicken die Vereinbarung unterschrieben zurück - einzelne Kreditinstitute melden sich dahingehend, dass sie dafür ein eigenes Formular verwenden und das DATEV-Formular nicht akzeptiert wird.

Die Zahlungsaufträge werden vom DATEV-Rechenzentrum immer an das Bank-Rechenzentrum übermittelt - unabhängig von der Vereinbarung. In der Praxis bringe ich die Vereinbarung nur dann auf den Weg, wenn das Kreditinstitut es haben will. In der großen Mehrheit der Fälle meldet sich das Kreditinstitut nicht weiter.

Beste Grüße

Andreas Briefs

_nika
Beginner
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Danke für Eure Hilfe!

MfG

A.Maier

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letzte Antwort am 08.05.2017 11:08:17 von _nika
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