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Bei der Buchungserfassung Belege heften

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letzte Antwort am 09.09.2024 20:35:06 von wielgoß
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martinkolberg
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Sehr geehrte DATEV-Experten,

 

immer wieder kommt es vor, dass man trotz sorgfältiger Prüfung eine Meldung erhält, dass ein Beleg bereits gebucht wurde, obwohl man diesen erst jetzt erfasst. Oft liegt der Grund darin, dass ein Mandant sowohl eine E-Rechnung als auch eine gedruckte Kopie hochgeladen hat.

 

Derzeit ist der vorgeschlagene Lösungsweg, die Buchung zu löschen und den Beleg wieder in den Posteingang zu verschieben, äußerst umständlich.

 

Mein Vorschlag:

 

Es wäre sehr hilfreich, wenn man die Möglichkeit hätte, einen zusätzlichen Beleg (z.B. eine gedruckte Kopie, einen Lieferschein, etc.) direkt an einen bereits bestehenden, aber noch nicht festgeschriebenen Buchungssatz zusätzlich anzuheften. Dies würde einen erheblichen Zeitaufwand sparen und die Arbeitsabläufe deutlich effizienter gestalten.

 

Konkret wünsche ich mir folgende Funktion:

 

  • Nachträgliches Anheften: Die Möglichkeit, einen Beleg auch nachträglich an einen bestehenden Buchungssatz zu verknüpfen, bzw, an einem verknüpften Beleg zusätzlich anzuheften.
  • Flexible Belegart: Unabhängig davon, ob es sich um eine Dublette, einen Lieferschein oder einen anderen Belegtyp handelt.
  • Vereinfachte Handhabung: Eine intuitive Benutzeroberfläche, die das Erweitern von Belegen schnell und einfach ermöglicht.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und die Möglichkeit, diesen Vorschlag einzubringen.

 

Mit freundlichen Grüßen, Kolberg

metalposaunist
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@martinkolberg schrieb:

Oft liegt der Grund darin, dass ein Mandant sowohl eine E-Rechnung als auch eine gedruckte Kopie hochgeladen hat.


Und warum setzt man nicht bei der Ursache an statt der Behandlung der Symptome? Was erzeugt dieses Chaos? Warum macht das Mandat sowas? Sind die Prozesse beim Mandanten wirklich allen klar? 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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martinkolberg
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Wer, oder was erzeugt das Chaos?

 

Es handelt sich um kleine Mandanten, wo die Filial- Mitarbeiter nebenbei zum manchmal hektischen Ladenbetrieb die Rechnungen zu scannen hat und die Dateien per Belegtransfer nach UO sendet.

 

Im realen Leben passieren Papierstaus, Doppelt- Scanns, usw.

 

Dann gibt es noch die Belege, die per Email kommen und irgendwie in UO landen.

 

Leider ist die Oberfläche von UO nicht wirklich geeignet, um Scan- Fehler zu erkennen und zu beheben.

 

Daher kommt der Wunsch, beim Buchen die Funktion "Heften" auch dann noch komfortabel nutzen zu dürfen, wenn der Beleg bereits gebucht, aber noch nicht festgeschrieben ist.

 

Mandanten erziehen? Wir sind froh, daß es keinen Pendelordner mehr gibt.

 

 

metalposaunist
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@martinkolberg schrieb:

Dann gibt es noch die Belege, die per Email kommen und irgendwie in UO landen.


Genau das: irgendwie. Das beschreibt es schön. Dann kommt irgendwas beim Berater an und der bettelt bei DATEV nach smarten Funktionen, wie man sie sich in 2024 wünscht, weil DATEV oldschool in den 10er Jahren kleben geblieben ist. Wer ist nun schneller? 🐌

 


@martinkolberg schrieb:

Mandanten erziehen? Wir sind froh, daß es keinen Pendelordner mehr gibt.


Und dann kommt noch die E-Rechnung und die E-Patientenakte - wir haben unfassbar viel zu tun (und allg. aufzuholen) aber anders als mit "Erziehung" und Erleuchtung 💡 werden wir nie über die Digitalisierungsphase als Land hinweg kommen. Wenn wir uns dann nicht fragen, warum unsere Wirtschaft im EU-Vergleich ggf. nicht mehr mitkommt, bin ich fein 😊. Aber dann sehen wir ja selbst zu, wie der Ast, auf dem wir sitzen, einfach abbricht, weil er morsch ist. Das ist auch keine Lösung. Ja, das passiert nicht von heute auf morgen aber langfristig wird's nicht besser. 

 

Mandanten einfach mal zeigen, was mit dem Datenchaos in der Kanzlei dann alles gemacht werden muss, damit man arbeiten kann. Nicht nur 25x sagen, wirklich zeigen, weil viele wohl durch Buzzwords wie #KI und # Automatisierung meinen, dass wir in der Kanzlei ja nichts zu tun hätten und alles von alleine geht. Das ist wohl grob zusammengefasst, was in der Bevölkerung ankommt. Dass das leider noch nicht so ist und eine BWA nur dann gültig ist, wenn man saubere Daten hat, ist noch immer nicht klar, nehme ich an. 

 

Ich will niemanden belehren aber wenn wir uns weiter Workarounds wünschen und bauen, deren Ursache woanders liegen, habe ich Angst um der Zukunft 😶

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martinkolberg
Meister
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Hausintern diskutieren wir bereits, ob die E-Rechnung nur Empfangen und archiviert, oder auch korrekt digital verarbeitet werden muß.

 

Wir haben selbst buchende Mandanten, die nutzen kein UO.

 

Heute werden die Rechnungen, die elektronisch kommen, gedruckt, und manuell gebucht, so wie seit einem 1/4 Jahrhundert. Umstellen? Nicht in dem Alter!
Wir erstellen die Bilanzen nach der vom Mandanten erfaßten FiBu.

 

Reicht es zum Vorsteuerabzug, wenn der Mandant die E-Rechnungen, wir bisher auch, nach dem Drucken einfach digital archiviert und weiter manuell bucht, oder muß er die E-Rechnung auch digital verarbeiten? Ich finde dazu nichts im Gesetzestext.

 

Ausgangsrechnungen gibt es nur an Endkunden.

 

 

 

metalposaunist
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@martinkolberg schrieb:

Umstellen? Nicht in dem Alter!


Sofern sich die Mandanten dann drauf einstellen, die eigene Grundlage zum Stichtag X zumachen zu müssen, weil man nicht wirtschaftlich gehandelt hat, bin ich auch wieder fein mit 😊. Als Berater hat man ja alle Daten als Grundlage und kann diese interpretieren. Stellt man da fest, dass es mit dem Business nicht bergauf geht oder es stabil bleibt und das Mandat damit fein ist, ist auch alles OK. 

 

Wie ist das eigentlich bei Zahnärzten 🤔? Die älteren Zahnärzte unter uns wenden dann also Methoden von vor 25 Jahren an? Muss man sich dann zwangsläufig junge Zahnärzte suchen, die mit der Zeit gehen? Mh, muss ich privat mal selbst besser drauf achten. 

 

Oder bei Dachdeckern: Bekomme ich bei einem älteren Dachdecker ein Dach, was vor 25 Jahren aktuell war? Also ohne beste Dämmung und anderer Dinge, auf die man da achten muss? Hm, wäre mal eine interessante Studie! 

 


@martinkolberg schrieb:

Ich finde dazu nichts im Gesetzestext.


Vielleicht hat unser Land nicht soweit gedacht und deshalb findest Du nichts? Langt ja oftmals, wenn es digitale Bits und Bytes sind. Danach käme schon ein 2. Zebrastreifen. 

 

Naja, wenn wir uns noch damit beschäftigen können, scheint es nicht all zu schlimm zu sein. 

 

VW sollte ein Weckruf sein. Aber der scheint eher verpufft zu sein.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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wielgoß
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  • Eine generelle Pflicht, eine (E-)Rechnung durchgängig digital zu buchen besteht m. E. (wie bisher) nicht.
  • Aber: es zählt ja nicht der „direkt“ sichtbare Inhalt (PDF) sondern der Strukturinhalt, der streng genommen Grundlage der Buchung ist - insofern müsste man sich die Strukturdaten der E-Rechnungen ohnehin sichtbar machen.
  • Wird die E-Rechnung nicht im Buchungsprozess sicher archiviert, muss die Archivierung anderweitig sichergestellt sein. 


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letzte Antwort am 09.09.2024 20:35:06 von wielgoß
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