Hallo,
ich betreuen einen Mandanten, der Monteurswohnungen vermietet. Seit 01.01.2024 muss er in seinem Ort eine Beherbergungssteuer abführen.
Der Kunde bezahlt also nicht nur 100,00€ für die Übernachtung, sondern noch 5% Beherbergungsteuer oben drauf. Mein Mandant muss dann einmal im Monat eine Art Voranmeldung abgeben und die einbehaltene Beherbergungsteuer an die Stadt abführen.
Würdet ihr das getrennt buchen oder mit in den 7%igen Umsatz.
Gibt es dazu Erfahrungen?
DANKE
Das hängt davon ab, wer Schuldner der Steuer ist. Ist es der Vermieter, sind es ganz normale Kosten für diesen, er kann seinen Preis auf 105€ erhöhen und 7% abführen.
Sollte es ein Gästebeitrag sein, den der Vermieter einzubehalten hat, könnte es ein durchlaufender Posten sein, der überhaupt keine Steuer beim Vermieter auslöst.
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