Hallo @Elena87 ,
ich würde sagen, dass Sie Fragen, die Sie so auch 1:1 in Google eintippen könnten, auch dort eintippen sollten. Nutzen Sie möglichst gute Schlagworte. In Ihrem Fall wären das wohl Bearbeitungsgebühr Ordnungswiedrigkeit Buchhaltung SKR 04.
Sollten Sie dennoch den Rat der Community benötigen, wäre es hilfreich, wenn Sie etwas mehr Kontext zu Ihrer Frage geben.
Wenn ich Ihre Frage bei Google eintippe, erscheint ein Haufe-Link. Haufe ist für Buchhaltungsdinge ein guter Recherche-Start. Da Sie in einem DATEV-Forum posten, gehe ich davon aus, dass Sie auch Zugriff auf das Hilfecenter haben.
Grüße
Es handelt sich dabei um eine Bearbeitungsgebühr für eine Ordnungswidrigkeit das wir den Kunden in Rechnung stellen. Da wollte ich wissen welches Konto ich dafür verwenden kann?
Bei beiden deiner Fragen geht es um echten oder unechten Schadensersatz. Das hat Auswirkungen auf die Umsatzsteuer.
Echten Schadensersatz bucht man auf 4970 unechten Schadensersatz auf ein Ertragskonto mit USt. Z. B 4836.
Aber die Details dazu solltest Du mit eurem Steuerberater klären, da er auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten und mit dem Kunden abgeschlossene Verträge das besser beurteilen kann.
Ich buche eine Autovermietung.
Bei den Bearbeitungsgebühren (Ordnungswidrigkeit) geht es darum das wir Strafzettel bekommen und diese dann an unseren Leasinggeber per Post weiter schicken und dafür berechnen wir Bearbeitungsgebühren.
Bei der Selbstbeteiligung geht es darum das wir beim echten Schaden die Selbstbeteiligung an den Kunden weiterberechnen.