Guten Tag ,
ich benötige mal dringend Ihre Hilfe.
Unternehmer mit Bauleistungen § 13b UStG der mit Einnahmen-Überschussrechnung § 4/3 EStG abrechnet.
zwei Probleme:
1. Eingangsrechnungen Bauleistungen § 13b die noch ein Leistungsdatum bis zu 30.06.2020 haben, bezahlt aber erst nach dem 01.07. in der Bank, würden mit der Kontierung SKR 04 über 5920 dann mit 16% USt und VSt zugeordnet, da aber für den Leistungszeitraum noch 19% wären - wie lässt sich die Zuordnung im Buchungssatz mit 19% sicher stellen, da dieses Konto ein Automatikkonto ist?
2. Ausgangsrechnungen Bauleistungen § 13b mit Leistungsdatum bis zum 30.06.2020 die aber erst nach dem 01.07.2020 bezahlt werden. Eine Kontierung mit 4337 löst dann mit dem Zahldatum im Juli in der Bank die Zuordnung mit 16% für VSt und USt aus, wo es 19% wären. Wie lässt es sich lösen, dass mit dem Buchungsschlüssel die Zuordnung des Prozentsatzes richtig wird.
Wir hatten den Versuch unternommen es über Opos zu lösen, was aber bei den Automatikkonten dann auch zum falschen Ergebnis führte, weil keine Konten mit 13b für USt und VSt angesprochen werden bei der Zahlung.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Hallo,
im Aufwandsbereich nehmen Sie den BU-Schlüssel 525 und das Aufwandskonto 5900.
Im Erlösbereich habe ich gerade keine Lösung parat.
Mich wundert es nur das es über die OPOS-Konten nicht gehen soll.
Wenn Sie die Rechnungen im Juli über OPOS einbuchen mit Rechnungsdatum Juni und vor der Verbuchung der Bank im digitalen Buchen unter Eigenschaften -> Buchungssatz -> BU-Schlüssel vorschlagen den Punkt bei "drei/vierstellige Schlüssel verwenden" setzen, dann sollte bei der Bankverbuchung der Steuersatz mit 19% ausgewiesen werden.
Gruß
Vielen lieben Dank, dass hat super geklappt!
Es wäre schön wenn noch ein Erlöskonto gefunden wird!
Liebe Grüße
Hallo,
ich stehe vor dem gleichen Problem.
Ausgabenbuchung 525 0 5900 hat geklappt, aber was machen wir mit Zuflüssen nach §13b bei 4/3 Rechner ab 01.07.20 ??? Konto 4337 ist automatisch mit 16% belegt, sind aber noch zu 19% geschriebene Rechnungen.
Hat jemand eine Lösung gefunden ?
Hat sich erledigt, ist doch egal.
Hallo,
hier stellt sich für mich die Frage, ob es wirklich egal ist, denn Leistungsempfänger und Leistender rechen damit in ihren jeweiligen USt-Voranmeldungen für dieselbe Leistung unterschiedliche Steuersätze ab.
Kann jemand dazu was sagen?
Vielen Dank.
Manfred Günzel
Hallo,
das Standardkonto 4337 (im SKR04) ist als Automatikkonto für erbrachte Leistungen §13 b UStG ohne Steuerrechnung angelegt.
Dies widerspricht sich in Ihren beschriebenen Anfragen zur Steuerrechnung.
Gerne können wir Ihre Anliegen über den Programmservice Rechnungswesen genauer prüfen.
Wenden Sie sich bei Bedarf per Servicekontakt (Dok.-Nr. 1071593) mit Angabe der hinterlegten Kontenfunktion, des genauen Buchungssatzes und der Kontakt-ID 44009746 an uns.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG